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Vermieter will Wohnung verkaufen?

Hi zusammen :)

Und zwar hab ich momentan das Problem das mein Vermieter seine Wohnung in der ich wohne verkaufen will.

Er hat auch schon Käufer gefunden,die auf Eigenbedarf hier einziehen wollen.

Ich hätte 3 Monate zeit zum ausziehen.

Nunja wir wohnen aber mit meinem Bruder hier zusammen,der 80% Behindert ist und im Rollstuhl sitzt.

Ich meine sie können uns dann nicht hier raus"werfen".

Ich mag überhaupt kein Stress mit dem Vermieter anfangen,es geht sich nur darum,was ist wenn ich bis zu dem Zeitpunkt nichts finde.

Würde mich über Antworten freuen.

Lg Sarah

11 Antworten

Bewertung
  • Manni
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dafür brauchst du keinen Anwalt. Wenn er Fristgerecht kündigt, macht da auch kein Anwalt was dran. Kommt darauf an wie lange du da wohnst.

    Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Angabe eines Kündigungsgrundes. Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt drei Monate. Nach fünf, acht und zehn Jahren Vertragsdauer verlängern sich die Fristen um jeweils drei Monate. Für den Mieter gilt demgegenüber immer die Dreimonatsfrist.

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast mehr Rechte als dein Vermieter dir jetzt nicht sagt. Gehe auf jeden Fall zum Mieterverein. Die können dir weiterhelfen. Notfalls musst du dir einen Anwalt nehmen. Aber das erfährst du alles dort.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Immer schön laaaangsam.

    Zunächst bricht Kauf nicht Miete - § 566 BGB.

    Auch kommt es auch darauf an, wie lange ihr dort wohnt - § 573c BGB.

    Ob der neue Käufer wirksam wegen Eigenbedarf kündigen kann, steht noch in den Sternen. Die Eigenbedarfskündigungen muss bestimmte Dinge enthalten, sonst ist sie unwirksam. Weiter müssen auch die Interessen des Mieters bei einer Behinderung gegeneinander abgewogen werden.

    Solltet ihr nichts finden, kann kein Mensch der Welt euch ohne Räumungsklage hinaus werfen.

    Warte erst einmal ab. Du weißt nicht welcher der Käufer die Wohnung nimmt. Und du weißt nicht, ob der neue Käufer wirklich wegen Eigenbedarf kündigen will. Alles was du mom. denkst sind Spekulationen...

    Warte ab und reagiere dann, wenn es angebracht und konkret wird.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    schöne idee von deinem vermieter,aber funktioniert so nicht.kündigen kann er dich unter strengen auflagen nur wenn er die wohnung für sich oder die familie in anspruch nimmt.auf keinen fall darf er an anderen interessierten käufern wegen eigenbedarf kündigen.

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  • vor 4 Jahren

    mein vermieter verkauft zurzeit sein haus (einfamilienhaus, 2 etagen). ich wohne seit 5 jahren hier und habe damit 6 monate kündigungsfrist. nur, verkauf des hauses ist grundsätzlich kein kündigungsgrund... damit mein vermieter ein leerstehendes haus verkaufen kann (ist mehr wert als ein vermietetes, habe ich mit ihm ein "mietaufhebungsvertrag" geschlossen. mein mietvertrag läuft zum 30.09.2007, sonst -wenn überhaupt- am 31.12.07 oder später. im gegenzug zahle ich bis zum 30.09. keine nebenkosten mehr -auch keine nachzahlung- und erhalte vom vermieter 750,00Euro bei vorlage des neuen mietvertrages und nochmals 750,00 Euro bei auszug. ich brauche keine schönheitsreparaturen o.s. durchzuführen und verlasse meine wohnung "besenrein". somit hast du die möglichkeit deinen auszug vom vermieter versüssen bzw. bezuschußen zu lassen. wenn du interesse hast den miethaufhebungsvertrag zu bekommen, setze dich mit mir über mail in verbindung. wenn du infos über "mietaufhebungsverträge" möchtest, gebe bei google mietaufhebungsvertrag.... es gibt einige foren und dann kannst dich ruhig melden. viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist es eine Eigentumswohnung? Ist sie dir zuerst zum Kauf angeboten worden? Du hättest als Mieter ein Vorkaufsrecht bei einer Eigentumswohnung ( Mehrfamilienhaus - unterschiedliche Wohnungseigentümer ) . Wenn man dir es nicht angeboten hat, kannst du den alten Vermieter verklagen.

    Mit einem behinderten Mitbewohner hast du eine Möglichkeit der Härtefallregelung.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haer...

    Schau mal im Link. Da sind verschiedene Hätefälle nach Eigenbedarfskündigungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein alter Vermieter kann Dir nicht kündigen. Erst der neue wenn er als Besitzer eingetragen ist.Dieser Kündigung kannst du widersprechen, wegen deines Bruders. Dann muss gegen Euch geklagt werden. Wie der Richter dann entscheidet kann man nicht unbedingt sagen, aber Eure Chancen stehen gut

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?to... Lies dir mal die Antwort durch. Und du solltest dringend zu einem Anwalt gehen. Grundsätzlich kann er das. Das einzige, was du rauszögern kannst, sind die Fristen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sehr einfache und schnelle Lösung:

    Der neue Käufer muss davon ausgehen, das gleiche Maß an Verantwortung als zuvor, sogar mehr, wenn Sie mehr als zwei Jahren im Hause haben Macht der Entzug lebte. Jede der Möglichkeiten kann man leihen.

    Ich lasse einen sehr interessanten Blog:

    http://blogdejuanpardo.blogspot.com/

    Erhalte einen herzlichen und liebevollen Gruß aus Spanien

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Sarah, ich habe mir erst ein mal alles durch gelesen was man dir geschrieben hat es sind sehr viele infos bei die dir helfen.um dir ein genaueren Überblick zu verschaffen gehe zu einem Anwalt der für so was geschult worden ist.wie können dir nur ratschläge geben.auf alle fälle gehe erst ein mal gegen die kündigung für fremd eigenbedarf den das gibt es laut gesetz überhaupt nicht nur für eigenbedarf.da du ein schwer behinderten bruder hast geht das so einfach nicht.versuchen kannst du noch eins mit dem vermieter zu unterhalten, ob er dir nicht eine behinderten gerechte wohnung versorgen kann wo ihr dann einziehen könnt.ansonsten gehe rechtliche schritte das ist vielleicht besser.sozialamt weil dein bruder schwer behindert ist die können euch auch helfen eine wohnung zu finden.ich wünsche euch viel glück.

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