Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Frage ist - werden die Kosten ab Prozessbeginn bzw. Anklage übernommen oder deckt diese auch die Vor-Kosten (Aktenerstellung, etc.) ab?
Danke im Voraus.
Die Frage ist - werden die Kosten ab Prozessbeginn bzw. Anklage übernommen oder deckt diese auch die Vor-Kosten (Aktenerstellung, etc.) ab?
Danke im Voraus.
dwgaf
Beste Antwort
Der RS übernimmt ab Deckungszusage.
Vorgehensweise:
1. Schadensmeldung an den Versicherer (z.B. Klage wegen Ablehnung Rente)
2. RA reicht Unterlagen beim Versicherer ein (Vollmacht, Klageschrift, Beweisangebote)
3. Versicherer entscheidet über Übernahme Risiko, dann entweder
- Ablehnung wegen Aussichtslosigkeit oder
- Übernahme der vereinbarten Deckungszusagen
Achtung: Nicht jeder Rechtsschutzversicherer übernimmt außergerichtliche Kosten!
Meist nur in Premiumtarifen enthalten! Ansonsten nur per vorheriger Anfrage!
Umfang der Kostenübernahme:
- eigene Anwaltskosten
- Kosten Fremdanwalt
- Korrespondenzanwalt, wenn Gerichtsstand mind. 100 km entfernt
- gerichtlich angeordnete Sachverständige und Gutachten (nur gerichtlich angeordnete!)
- Zeugengelder (Anfahrt, Übernachtung, Auslagen)
- Lokaltermine, wenn gerichtlich angeordnet
- sonstige Beweisführungskosten, sofern gerichtlich angeordnet (nur Premiumtarife)
Sprendlinger
Dein Anwalt reicht einen Antrag ein. Ab diesen Zeitpunkt übernimmt die Versicherung, wenn sie wirklich übernimmt. Es geht sogar aussergerichtlich
Anonym
Die Rechtschutz zahlt nur, wenn es zu gewinnen ist, wenn die Rechtschutz keinen Sinn sieht, zahlt sie auch nicht