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muss ich das zahlen weil mein sohn ...?
mein sohn hat richtigen mist gebaut er ist 12 und hat mit seinen kumpels in ein jugendhaus wasserhähne aufgedreht und die waschbecken verstopft damit alles überläuft.natürlich wurde er angezeigt.
er war nun bei der polizei und hat eine aussage machen müssen .
das jugendhaus schrieb mir nun einen brief mit der bitte um ein gespräch im beisein von einer frau von der jugendgerichtshilfe.
und der hammer war der kostenvoranschlag für den beschädigten fussboden er beläuft sich auf 5246,99 euro.
muss ich das zahlen?was soll ich machen ich habe das geld nicht.
ich brauch hier keine anschuldigungen sondern antworten ich habe eine haftpflicht aber es war ja eine straftat oder etwa nicht?
mein sohn ist fast 13 jahre alt und ich kann ihn mir nicht an den rock binden
der vorfall war 17.00 uhr
20 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mit 12 Jahren ist er nicht strafmündig. Als Eltern und Erzieher ist man haftbar, wenn man seiner Aufsichtspflicht nicht in angemessener Art und Weise nachgekommen ist. Wer nicht strafmündig ist, kann auch keine Straftaten begehen. Ein Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht ist Sache der Anspruchsteller....
Noch eine Frage: war der Fußboden mit Blattgold ausgelegt?
Liegen mehrere Kostenvoranschläge vor? Auch von ortsfremden Anbietern, die nicht dem Gekungel im Dorf angeschlossen sind?
Notfalls gemeinsam mit anderen Eltern weitere Angebote einholen (lassen) ----
Ein Nachweis über die tatsächliche Schadenshöhe wird die Versicherung sicher fordern... ist aber Sache der PHV und der Jugendhausbetreiber, die sich m.E. hier gesund stoßen wollen! WEHREN!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
So weit ich weià müsen die Eltern für die Beschädugungen ihrer Kinder aufkommen aber wenn noch jemand anderes dabei war werden die Kosten geteilt und es kann bestimmt eine asbsprache gemacht werden das es in Raten oder so bezahlt wird.
- vor 1 Jahrzehnt
eltern haften für ihre kinder.
eine haftpflichtversicherung könnte einspringen, ist nur die frage, ob die sich darauf einlassen. sowas hast du ja hoffentlich? gleich mal anrufen und nachfragen oder brief schreiben
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eltern haften nicht (!!!!) für ihre Kinder. Alles Andere ist ein Mythos. Quelle: http://www.juraforum.de/jura/judgements/judgement/... und http://www.barmenia.de/ratgeber/431.asp
Eltern haften für eigenes Fehlverhalten, wenn sie zum Beispiel die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Da man von einem 12jährigen Jungen aber verlangen kann, sich anderswo anständig zu verhalten, kann man das wohl hier ausschlieÃen. Du kannst ihn Dir nicht an den Rock binden - leider, sonst müsste Deine Haftpflichtversicherung nämlich zahlen.
Und der Junge könnte für sich selber haften, wenn er "auf Grund seines Alters und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte". Das muss man hier wohl bejahen, mit 12 Jahren ist er nicht mehr komplett haftungsfrei.
Da Du eine Familienhaftpflicht hast, müsste diese wohl für Ihn einspringen. Sie haftet allerdings nicht bei Vorsatz und da wird es kritisch. Dein Sohn hat das Geld auch nicht, das ist klar. Schlimmstenfalls müssen die Geschädigten tatsächlich ihrem Geld hinterherlaufen. Aber ein Schuldtitel verjährt erst nach 30 Jahren.
Fazit: lies die Versicherungsbedingungen oder sprich mit der Versicherung, ob das Fehlverhalten Deines Sohnes hier abgedeckt ist. Schlimmstenfalls hat Dein Sohn die Schadenersatzforderung am Bein - nicht Du.
Ggf. solltet Ihr anstreben zu einer Rückzahlungsvereinbarung zu kommen, die für Deinen Sohn und Dich noch tragfähig ist. Nötigenfalls mit Hilfe eines Anwalts. Natürlich haften dabei die anderen Jungs auch mit - ihr könnt Euch den Schaden also teilen.
Quelle(n): Berufliche Erfahrung - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- sirio1960Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Eltern können nicht ohne weiteres für den von ihrem Kind angerichteten Schaden haftbar gemacht werden, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Wenn sich also dein Sohn nicht gleich nächtelang mit seinen Kumpels herumgetrieben hat, dann wird man dir aus meiner Sicht höchstens eine moralische Haftung aufbürden können, nicht aber eine rechtliche. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast (was ja zu hoffen ist), dann musst du unbedingt vorweg mit dieser sprechen. Persönlich hoffe ich nur, dass man deinen Sohn und seine Kumpels ihrem Alter entsprechend irgendwie wird belangen können. Dies würde zumindest ein wenig zum Aufholen der bisher verpassten Erziehung beitragen.
Quelle(n): § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen) (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. (2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. - Enqel <3Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Es waren doch noch andere dabei oder?
Das dann würde ich erstmal durch die Anzahl der Mitwirkenden Leuten.
Wieso sollst du denn für alle gerade stehen.
Dann bitte die Leute vom Jugendraum das du das in Raten abzahlen kannst.
- vor 1 Jahrzehnt
Mein Sohn hat mal eine Glasscheibe eingeworfen ein Schaden von 120 DM gegen den Schaden von Deinem ein klacks,ich muÃte zahlen danach hatten wir dann eine Haftpflichversicherung
- RydaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
also ich arbeite bei einer Versicherung. Bei so einem Haftpflichtschaden wirst du wohl eher pech haben. Das wird vermutlich nicht bezahlt da dein Sohn mit 12 Jahren eigentlich schon die dafür vorhandene Einsicht haben muss das das falsch ist.
Allerdings ist es auch möglich das die Versicherung zahlt und dann regress bei euch holt.
Da auch noch ein anderes Kind mit beteiligt war gilt hier die Gesamtschuldnerische Haftung. Das heiÃt beide Kinder haften zu gleichen Teilen. (Es sei denn das andere Kind ist zu jung und kann nicht haftbar gemacht werden)
Wünsche dir trotzdem viel Glück und rede einfach mal mit deiner Versicherung. In der Regel lässt sich immer eine Lösung finden mit der man einverstanden ist!
Gruà Ryda
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
An Deiner Stelle würde ich diese Sache zivilrechtlich klären lassen.
Ich würde gegen diese Rechnung Einwand erheben, und nicht zahlen. Dann muss das Jugendhaus die Forderung gerichtlich geltend machen, dies wird dann entscheiden, ob die Forderung zu Recht besteht.
Wenn Du eine Haftpflicht hast, versteh ich die ganze Aufregung allerdings nicht.
Dein Sohn ist noch minderjährig, und in diesem Sinne auch nicht strafmündig.
Lass die Haftpflichtversicherung klären, ob Du zahlungspflichtig bist, verneint sie dies, musst Du auch nicht zahlen. Das heiÃt, die Versicherung springt nur ein, wenn Du in die Pflicht genommen werden kannst. Ist das nicht der Fall, und die Versicherung lehnt ab, musst Du selbst auch nichts zahlen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat mein Sohn, als er 7 war einen Fahrstuhl mit Klebebildern verklebt. Die Eigentümerin liess sofort den kompletten Fahrstuhl neu lackieren.
Die Versicherung lehnte eine Haftung ab, da der Junge 7 war, und nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden müsste, ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe.
Die Versicherung prüft und beleuchtet alle rechtlichen Möglichkeiten, ob Du in Regress genommen werden kannst. Ist das der Fall, springt sie ein. Ist das nicht der Fall, musst Du selbst auch nicht aufkommen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich schliesse mich mal Kai R an (Eltern haften nicht für ihre Kinder, dieser Spruch ist einfach nur zur Abschreckung erfunden worden) und möchte eine Frage oder einen Hinweis ergänzen: Wenn dieses Jugendhaus richtig organisiert ist, wer ist denn da für die Kinder zuständig? Evtl. hätte diese Person besser aufpassen können/müssen. Dann hätte das Jugendhaus vielleicht einen guten Anteil der Kosten selbst zu tragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist kein Problem. Den Schaden bezahlt Deine Haftpflichtversicherung entweder in voller Höhe oder anteilig, wenn mehrere Kinder daran beteiligt waren. Das klärt die Rechtsabteilung der Versicherung. Solltest Du allerdings keine Haftpflichversicherung haben, dann ist das grob fahrlässig (!!!!) und Du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben. Deinem Sohn kann man nicht viel wollen, aber Dir kann man wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht schwer Dampf machen, bzw. überprüfen, ob Du überhaupt in der Lage bist, die Erziehung Deines Sohnes auszuüben.