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Folgendes Szenario.. aufmüpfiger Junge einer sozial randständigen Familie in den sechziger Jahren letztes Jahrhundert wirft in böser Absicht?

eine Schaufensterscheibe des örtlichen Lebensmittelladens ein. Da diese Familie kein Geld hatte und sowieso keine Haftpflichtversicherung, bleibt der Ladenbesitzer auf dem entstandenen Schaden sitzen. Daraufhin schließt dieser eine Glasbruchversicherung ab um genau für einen solchen Fall zukünftig gewappnet zu sein. Leider ist bis heute (gut fünfzig Jahre später) kein ähnlich gelagerter Fall mehr vorgekommen. Frage lautet nun: handelt es sich hierbei nun um Versicherungsmathematik oder nennt sich das Versicherungsethik, wenn ein Ladenbesitzer in weiser Voraussicht seine Schaufensterscheibe versichert und direkt oder indirekt (durch eine höhere Macht) tritt dieser Schaden nie mehr auf?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Ich weiß es nicht, aber hast du es schon gelöst?

  • vor 1 Jahr

    Leider haben es sich Richter angewöhnt danach zu urteilen, das eine Versicherung einspringt.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Es liegt auf der Hand, dass die Versicherung ein Auge auf den Jungen und sein Talent hatte. Sie hat ihn dafür bezahlt, unversicherte Scheiben in seiner Nachbarschaft auszukundschaften. Eine typische win-win-Situation, wie sie damals gang und gäbe war.

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Für die Versicherung hat es sich gelohnt, dank diesem Jungen.

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  • vor 1 Jahr

    Manche zahlen "Schutzgeld", manche zahlen "Versicherungsprämien".

    Nachfrage: War vielleicht der Junge, der Sohn des Versicherungsmaklers?

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