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Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Frage ist - werden die Kosten ab Prozessbeginn bzw. Anklage übernommen oder deckt diese auch die Vor-Kosten (Aktenerstellung, etc.) ab?
Danke im Voraus.
3 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der RS übernimmt ab Deckungszusage.
Vorgehensweise:
1. Schadensmeldung an den Versicherer (z.B. Klage wegen Ablehnung Rente)
2. RA reicht Unterlagen beim Versicherer ein (Vollmacht, Klageschrift, Beweisangebote)
3. Versicherer entscheidet über Übernahme Risiko, dann entweder
- Ablehnung wegen Aussichtslosigkeit oder
- Übernahme der vereinbarten Deckungszusagen
Achtung: Nicht jeder Rechtsschutzversicherer übernimmt außergerichtliche Kosten!
Meist nur in Premiumtarifen enthalten! Ansonsten nur per vorheriger Anfrage!
Umfang der Kostenübernahme:
- eigene Anwaltskosten
- Kosten Fremdanwalt
- Korrespondenzanwalt, wenn Gerichtsstand mind. 100 km entfernt
- gerichtlich angeordnete Sachverständige und Gutachten (nur gerichtlich angeordnete!)
- Zeugengelder (Anfahrt, Übernachtung, Auslagen)
- Lokaltermine, wenn gerichtlich angeordnet
- sonstige Beweisführungskosten, sofern gerichtlich angeordnet (nur Premiumtarife)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Rechtschutz zahlt nur, wenn es zu gewinnen ist, wenn die Rechtschutz keinen Sinn sieht, zahlt sie auch nicht
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Anwalt reicht einen Antrag ein. Ab diesen Zeitpunkt übernimmt die Versicherung, wenn sie wirklich übernimmt. Es geht sogar aussergerichtlich