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Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Frage ist - werden die Kosten ab Prozessbeginn bzw. Anklage übernommen oder deckt diese auch die Vor-Kosten (Aktenerstellung, etc.) ab?

Danke im Voraus.

3 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der RS übernimmt ab Deckungszusage.

    Vorgehensweise:

    1. Schadensmeldung an den Versicherer (z.B. Klage wegen Ablehnung Rente)

    2. RA reicht Unterlagen beim Versicherer ein (Vollmacht, Klageschrift, Beweisangebote)

    3. Versicherer entscheidet über Übernahme Risiko, dann entweder

    - Ablehnung wegen Aussichtslosigkeit oder

    - Übernahme der vereinbarten Deckungszusagen

    Achtung: Nicht jeder Rechtsschutzversicherer übernimmt außergerichtliche Kosten!

    Meist nur in Premiumtarifen enthalten! Ansonsten nur per vorheriger Anfrage!

    Umfang der Kostenübernahme:

    - eigene Anwaltskosten

    - Kosten Fremdanwalt

    - Korrespondenzanwalt, wenn Gerichtsstand mind. 100 km entfernt

    - gerichtlich angeordnete Sachverständige und Gutachten (nur gerichtlich angeordnete!)

    - Zeugengelder (Anfahrt, Übernachtung, Auslagen)

    - Lokaltermine, wenn gerichtlich angeordnet

    - sonstige Beweisführungskosten, sofern gerichtlich angeordnet (nur Premiumtarife)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Rechtschutz zahlt nur, wenn es zu gewinnen ist, wenn die Rechtschutz keinen Sinn sieht, zahlt sie auch nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Anwalt reicht einen Antrag ein. Ab diesen Zeitpunkt übernimmt die Versicherung, wenn sie wirklich übernimmt. Es geht sogar aussergerichtlich

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