Eigenschaft des Kellers?
Ich bin Mieter in einer Wohnung. Mein Vermieter stellt mir einen Kellerraum zur Verfügung, welcher im 2. UG ist. Der Boden ist "Naturboden" - also Lehm. In den Keller (nicht in meinen Kellerraum) läuft ein Abwasserkanal, der zwar stillgelegt ist, aber hin und wieder tröpfelt es dort in den Gully.
Im Keller ist eine hohe Luftfeuchtigkeit (kürzlich gemessen 73%)und bei Regen sammelt sich Wasser auf dem Boden.
Muss ich das akzeptieren?
Wo kann ich dazu etwas nachlesen?
Im Mietvertrag steht lediglich "ein Kellerraum". Bei der Wohnungsübergabe wurde noch gesagt, daß im 2.UG keine Keller zugeteilt werden können, weil dieses Geschoss (O-Ton) "unter Wasser steht".
Meine Meinung ist doch: Die Dinge, die ich im Keller lagere, müssen trocken untergestellt werden - oder liege ich da falsch?