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Eigenschaft des Kellers?
Ich bin Mieter in einer Wohnung. Mein Vermieter stellt mir einen Kellerraum zur Verfügung, welcher im 2. UG ist. Der Boden ist "Naturboden" - also Lehm. In den Keller (nicht in meinen Kellerraum) läuft ein Abwasserkanal, der zwar stillgelegt ist, aber hin und wieder tröpfelt es dort in den Gully.
Im Keller ist eine hohe Luftfeuchtigkeit (kürzlich gemessen 73%)und bei Regen sammelt sich Wasser auf dem Boden.
Muss ich das akzeptieren?
Wo kann ich dazu etwas nachlesen?
Im Mietvertrag steht lediglich "ein Kellerraum". Bei der Wohnungsübergabe wurde noch gesagt, daß im 2.UG keine Keller zugeteilt werden können, weil dieses Geschoss (O-Ton) "unter Wasser steht".
Meine Meinung ist doch: Die Dinge, die ich im Keller lagere, müssen trocken untergestellt werden - oder liege ich da falsch?
5 Antworten
- hajoklLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Stand dir doch frei so einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Hinterher statt Lehmboden ,Parkett zu verlangen ,das g e h t nicht.
Gruß hajokl .
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Derartiges muss man bei Abschluss des Mietvertrages entscheiden, nicht im Nachhinein. Du musst weder die Wohnung noch den Keller nehmen. Wenn aber beides zusammen gehört und die Wohnung schon gemietet ist hast Du den Keller auch mit genommen. versuchen kannst Du es ja trotzdem, ob der Vermieter mit sich reden lässt.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Kellerraum, besonders im Altbau muss nicht trocken sein. Der Vermieter ist nur verpflichtet Dir eine trockene Wohnung zu stellen. Nimm eine Neubauwohnung und der Keller ist trocken.
- vor 1 Jahrzehnt
Ein Keller muss so gestaltet sein, dass er genutzt werden kann, ohne dass die darin gelagerten Gegenstände Schaden nehmen. Ein Kellerraum mit Lehmboden ist hier als Kellerraum wohl kaum akzeptabel.
Allerdings ist hier die Frage, in wie weit du diesen Kellerraum bei Vertragsabschluà und Wohnungsübernahme akzeptiert hast. Hast du ihn ohne Reklamation bei Ãbernahme übernommen oder die Reklamation nicht im Ãbernahmeprotokoll festhalten lassen, ist es etwas problematisch, da du den Mangel ja wusstest. Somit wäre eine Mietminderung nicht zulässig.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du brauchst es NICHT zu akzeptieren und kannst auf einen Keller verzichten.