Ist das Verhältnismäßig? (Hartz4)?
Ich schreibe hier für Freunde der Familie, es betrifft nicht die Meinige ..
Eine 2köpfige Familie wohnt in einer 93qm Wohnung, die 510€ warm kostet. Nun müssen Beide Hartz4 beantragen. Man unterstellt, dass die Wohnung unverhältnismäßig ist, da ja den Beiden wenn überhaupt nur eine 50qm Wohnung "zusteht", soweit so gut ist ja auch richtig so.
Jetzt sollen Sie sich eine angemessene Wohnung suchen, kann man auch verstehen so.
Nun gibt der Markt in unserer Stadt und Umland entsprechende Wohnungen nicht unter 740€ Kalt! her, der Mietspiegel wird von einem anderen Landkreis herangezogen, weil man keinen eigenen hat.
Wenn man jetzt bedenkt, dass schon die Umzugskosten (müssen eh vorgeschossen werden weil nix da ist), die Maklergebühren, die Renovierungen und die erheblich höhere Miete von mehr als 200€ und das in Relation zur alten Wohnung setzt ... wäre es danicht für das Amt günstiger, wenn man sie in der alten Wohnung lässt ... ist das noch Verhältnismäßig oder nur die Schizophrenie unserer Gesetze?
@ Jens ... kein Märchen! Wir haben in Karlsruhe keinen Mietspiegel, es wir der von Mannheim herangezogen! Die QM lassen wir mal offen, das ist glaúbe ich mehr ... 60Qm?
@ DARKI ... man hat schon im Vorfeld gesagt, wenn dann nur für die Dauer des Bestandschutzes .. danach Nadda Null Niente ...