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Ist das Verhältnismäßig? (Hartz4)?

Ich schreibe hier für Freunde der Familie, es betrifft nicht die Meinige ..

Eine 2köpfige Familie wohnt in einer 93qm Wohnung, die 510€ warm kostet. Nun müssen Beide Hartz4 beantragen. Man unterstellt, dass die Wohnung unverhältnismäßig ist, da ja den Beiden wenn überhaupt nur eine 50qm Wohnung "zusteht", soweit so gut ist ja auch richtig so.

Jetzt sollen Sie sich eine angemessene Wohnung suchen, kann man auch verstehen so.

Nun gibt der Markt in unserer Stadt und Umland entsprechende Wohnungen nicht unter 740€ Kalt! her, der Mietspiegel wird von einem anderen Landkreis herangezogen, weil man keinen eigenen hat.

Wenn man jetzt bedenkt, dass schon die Umzugskosten (müssen eh vorgeschossen werden weil nix da ist), die Maklergebühren, die Renovierungen und die erheblich höhere Miete von mehr als 200€ und das in Relation zur alten Wohnung setzt ... wäre es danicht für das Amt günstiger, wenn man sie in der alten Wohnung lässt ... ist das noch Verhältnismäßig oder nur die Schizophrenie unserer Gesetze?

Update:

@ Jens ... kein Märchen! Wir haben in Karlsruhe keinen Mietspiegel, es wir der von Mannheim herangezogen! Die QM lassen wir mal offen, das ist glaúbe ich mehr ... 60Qm?

Update 2:

@ DARKI ... man hat schon im Vorfeld gesagt, wenn dann nur für die Dauer des Bestandschutzes .. danach Nadda Null Niente ...

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie müssen beantragen....aha.

    Man Unterstellt --------wer, wenn noch nicht beantragt ?

    50 qm stehen einer Person zu 60-65 qm 2 personen .......

    also erst Antrag abgeben und wenn Bescheid da nochmals nachfragen !

    Alles andere sind/wären Mutmassungen und flls Arge mit Zwangsumzug droht

    Notruftelefon gegen Zwangsumzüge: (bundesweit) 0228 2495594

    Bitte unbedingt unsere Hinweise beachten

    In Berlin bitte nur die folgende Nummer benutzen: 0800 2727278

    http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespr...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kennt Ihr den deutschen Amtsschimmel?

    Mir fehlen da auch die Worte.

    Nur Gesetz ist halt Gesetz.

    Würde das durchgelassen, dann wollen alle eine Extrawurst

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht die Gesetze haben schuld, sondern diese ARGE, es gibt inzwischen höchstrichterliche Urteile, was jemand zusteht.

    Die m² ist gar nicht mehr erstrangig, sondern was die Wohnung so kostet und es muss der Mietspiegel der Stadt/Landkreis herangezogen werden und nicht der von irgend einer anderen. Und beiden steht keine 50 m² Wohnung zu sondern deutlich mehr.

    Also entweder erzählt du uns hier ein Märchen oder wenn es stimmt, halt gegen die Arge klagen, ist kostenlos.

    NACHTRAG:

    Na und, in Bremen gibt es auch kein Mietspiegel, trotzdem haben wir nicht die Nachbarstadt genommen. Die Leute sind für ihr guten Recht vor Gericht gezogen und haben Recht bekommen. Also warum klagt ihr nicht?

    Hier nur ein Urteil, aber ein neueres:

    http://www.immobilien-go.de/hartz-iv-die-bagis-und...

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