Muss bei Auszug einer Mietwohnung renoviert werden?

Unser Mieter möchte, dass wir beim Auszug die Wohnung renovieren. Obwohl wir bei Einzug die komplette Wohnung renoviert haben. Sonst wird er eine Firma beauftragen, der die Renovierungsarbeiten durchführt und wir 80% der Kosten übernehmen müssen. Wie ist hier die Rechtlage? Der Vormieter hatte und die Wohnung unrenoviert zurückgelassen.

2007-09-16T23:39:24Z

Beste Antwort

Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast kannst Du sie auch unrenoviert zurückgeben. Schau mal unter http://www.mieterschutzbund.de

boentrucker2007-09-19T06:09:58Z

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut den Schutz von Mietern vor überzogenen Renovierungspflichten gestärkt. Nach einem Urteil sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die den Mieter beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten.

Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied das Karlsruher Gericht. Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung müsse die Wohnung auch dann instand gesetzt werden, wenn sie eigentlich in tadellosem Zustand sei.

Mit seinem Urteil gab das Karlsruher Gericht Mietern einer Wohnung in Bremen Recht. Sie müssen nun überhaupt nicht renovieren. Der BGH hat in jüngster Zeit mehrfach einseitige Renovierungsklauseln zu Lasten der Mieter gekippt. (Az: VIII 316/06 vom 12. September 2007)

Anonym2007-09-18T08:38:31Z

Deine Frage ist leider unvollständig. Bitte schreib die Klausel über Schönheitsreps ab in Details.

Ohne solche Klausel mußt du gar nix machen- nur ausfegen. Schönheitsreps sind Instandhaltungsarbeiten und vom Gesetz her zunächst Sache des Vermieters. Wenn er eine gültige Klausel nach neuem Recht in den Vertrag gesetzt hat, könnte er euch zur Auszugsrenovierung verpflichtet haben. das kann man dir aber erst sagen, wenn man weiß, was in deinem Vertrag steht.

horsch2007-09-17T02:40:29Z

Du brauchst nicht zu renovieren!
Diese "Endrenovierungsklausel" hat der BGH gerade für nichtig erklärt.

michel0106042007-09-16T23:56:20Z

Wenn die Wohnung renoviert war also bezugsfertig in einen sehr guten zustand dann müsste das im Mietvertrag stehen wie es zum Auszug sein sollte. Teppiche oder andere Bodenbeläge dürfen normal abgenutzt sein also keine extra Schäden die selbst gemacht sind. Die Abnutzung wird ja mit der Miete bezahlt. Und Türen müssen wie auch Wände so sein das man sie normal überstreichen kann also vielleicht wären schwarze Türen oder Wände die vorher weiß waren ein Problem. Man möchte ja auch seine Kaution wieder haben falls eine vorher verlangt worde.

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