Wann ist Notwehr gerechtfertigt?

Ist Notwehr nach §227 BGB gegenüber einem betrunkenen (bzw. einem unter Drogen stehenden) Angreifer gegeben?

2007-05-17T02:36:10Z

Und wie sieht es mit dem "provozieren" aus? Jemand der nur auf eine Schlägerei auf ist, fühlt sich sofort durch alles provoziert. Und provozieren darf man ja nicht. Was macht man da am besten, wenn man sich trotzdem nicht alles (also permanente Beleidgung, andeuten von Schlägen und Schubsen) gefallen lassen will ?

Anonym2007-05-17T02:45:48Z

Beste Antwort

Es muß in angemessener Weise reagiert werden. Ggf auch durch Flucht (lies: Rückzug)!!! Käme als Ergebnis Deiner Aktion nicht nur § 32 StGB sondern auch § 227 StGB zur Anwendung, hast Du echt ein Problem. Das ist der mit der Todesfolge. Wenn Du also bei einer derartigen Aktion jemand tötest, dann mußt du damit rechnen, daß Dich der Staatsanwalt in den Knast bringt. So 3 Jahre kann das schon geben. Denn aus gutem Grund wird eine hohe Latte angelegt, wenn ein Mensch zu Tode kommt. Ich möchte auch nicht das Opfer sein, obwohl ich aus Sizilien komme und weiß, das meine Familie deswegen mehrfach um die Welt reisen würde. Aber zurück zum Thema: Abwehr hat viele Facetten und muß unbedingt überlegt und angemessen sein. Zeugen, die sich hinterher noch erinnern und glaubhaft für Dich aussagen können, solltest Du wo immer möglich, dabei haben. Bist Du allein, dann leg lieber den Rückwärtsgang ein.

Frank A2007-05-24T11:39:45Z

Notwehr ist die, die man bei Not an Wehrt :-))
ungeachtet von dem was er tut weiter laufen oder Ignorieren, wenn das nicht Hilft warten was er tut. Und im gegebenen Fall müsste es dann Heißen Abwehren also nicht schlagen sonder Verteidigen. ( nicht unbedingt dem anderen die Fresse Polieren auch wenn er es verdient hätte) :-)))))
viel spass bei der Auswertung

Leony2007-05-24T09:35:08Z

Schlag www.dejure.org auf. Strafprozeßordnung.

Onkel Bräsíg2007-05-24T00:58:07Z

Notwehr oder Nothilfe greift nur bei AKUTER Abwehr einer Gefahr - nicht "auf Verdacht"!

arenaxx2007-05-23T19:23:15Z

geh doch einfach jeder art von provokation aus dem weg dann brauchst du dich mit dem thema notwehr nicht beschäftigen ...
notwehr wird immer anders ausgelegt , wenn ich zum beispiel einen hund aus notwehr erschlage weil er ein kind angreift werde ich wegen tierquälerei angezeigt ... also geh jeder provokation lieber aus dem weg - ohne ein feigling zu sein .

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