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Luke fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wann ist Notwehr gerechtfertigt?

Ist Notwehr nach §227 BGB gegenüber einem betrunkenen (bzw. einem unter Drogen stehenden) Angreifer gegeben?

Update:

Und wie sieht es mit dem "provozieren" aus? Jemand der nur auf eine Schlägerei auf ist, fühlt sich sofort durch alles provoziert. Und provozieren darf man ja nicht. Was macht man da am besten, wenn man sich trotzdem nicht alles (also permanente Beleidgung, andeuten von Schlägen und Schubsen) gefallen lassen will ?

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es muß in angemessener Weise reagiert werden. Ggf auch durch Flucht (lies: Rückzug)!!! Käme als Ergebnis Deiner Aktion nicht nur § 32 StGB sondern auch § 227 StGB zur Anwendung, hast Du echt ein Problem. Das ist der mit der Todesfolge. Wenn Du also bei einer derartigen Aktion jemand tötest, dann mußt du damit rechnen, daß Dich der Staatsanwalt in den Knast bringt. So 3 Jahre kann das schon geben. Denn aus gutem Grund wird eine hohe Latte angelegt, wenn ein Mensch zu Tode kommt. Ich möchte auch nicht das Opfer sein, obwohl ich aus Sizilien komme und weiß, das meine Familie deswegen mehrfach um die Welt reisen würde. Aber zurück zum Thema: Abwehr hat viele Facetten und muß unbedingt überlegt und angemessen sein. Zeugen, die sich hinterher noch erinnern und glaubhaft für Dich aussagen können, solltest Du wo immer möglich, dabei haben. Bist Du allein, dann leg lieber den Rückwärtsgang ein.

  • Iroost
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    so nun sage ich Dir mal was. Shit auf die ganze Paragraphen und Gesetzestexte. Sie sagen nämlich rein gar nichts aus.

    Eigene Erfahrung.Wenn Du nämlich richtig Geld am Start hast,kannst Du Dir Dein Recht sogar erkaufen. So sieht das mitlerweile hier in Deutschland aus.Bei mir geht das jetzt nur noch Auge um Auge und Zahn um Zahn. Kann ja mal einer versuchen mich anzugreifen,oder jemanden aus meiner Familie.So schlau wie unsere Gesetze oder Paragraphen bin ich schon lange, Die können Sie sich hinschieben,wohin Sie wollen.

    Gruß Iroost

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn mich einer angreift, oder andere belästigt, dann kriegt er eins aufs Maul.

    Paragraphen hin oder her, das ist mir in dem Moment egal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr ist immer dann gerechtfertigt, wenn dein Leib und Leben oder dein Eigentum bedroht ist. Wenn dich jemand angreift und dich zu verletzen droht, darfst du dich wehren, egal in welchem Zustand sich der Angreifer befindet. Jedoch darf die Notwehr nur soweit gehen, dass die Gefahr abgewendet wird. Du darfst ihn also nicht rachebedingt zusammenschlagen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

    ´weiterhin ist es für dich ja auch erst mal nicht erkennbar ob Dein Angreifer "nicht zurechnungsfähig" ist.

    Dein Handeln begründet sich aus Abwehr einer Gefahr auf Dein "Leben" und ist damit gerechtfertigt....

    ....meine Meinung.... jeder Jurist würde jetzt in jedem meiner Worte einen Rechtsverstoß finden....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr ist die Verteidiungsart umeinen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzu wehren.So steht es im BGB.also ist eine Notwehr in diesem Fall gegegeben.Du musst aber die Verhältnismässigkeiten der mittel beachten.Das heißt wenn er nur mit seinen Fäusten kommt darfst du ihn nicht gleich erschiessen.Du musst das geringte gegenmittel einsetzen um ihn ausser Gefecht zu setzen

  • vor 1 Jahrzehnt

    das kommt immer drauf wie er dich angreift und danach wuerde ich sofort die polizei rufen weil betrunkene oder menschen unter drogen einfluss meistens als nicht zu rechnungsfaehig eingestuft werden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr ist die, die man bei Not an Wehrt :-))

    ungeachtet von dem was er tut weiter laufen oder Ignorieren, wenn das nicht Hilft warten was er tut. Und im gegebenen Fall müsste es dann Heißen Abwehren also nicht schlagen sonder Verteidigen. ( nicht unbedingt dem anderen die Fresse Polieren auch wenn er es verdient hätte) :-)))))

    viel spass bei der Auswertung

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schlag www.dejure.org auf. Strafprozeßordnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr oder Nothilfe greift nur bei AKUTER Abwehr einer Gefahr - nicht "auf Verdacht"!

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