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  • Name für Kaninchen mit C, welcher für M und W gut klingt?

    Wir haben einen Kaninchenwurf, wo wir eines behalten möchten. Aktuell ist das Geschlecht noch nicht erkennbar, wollen dem kleinen aber schon jetzt gerne einen Namen geben. Da unsere bisherigen Ninchen grundsätzlich ein "C" als ersten Buchstaben haben, suchen wir gerade einen Namen, der für ein männliches und weibliches Kaninchen gleichermaßen funktionieren würde.

    Schon vergeben: Charly und Cookie.

    Danke! :)

    10 AntwortenNagetierevor 8 Jahren
  • KFZ zu einem gewissen Datum abmelden?

    Ich habe ein gutes Angebot für ein Neuwagen erhalten und würde gerne mein KFZ noch in diesem Jahr abmelden. Da ich am kommenden Montag und damit Silvester arbeiten muss, bleibt mir lediglich der morgige Freitag zur Abmeldung. Allerdings wäre es schön, wenn mir das KFZ trotzdem bis zum 31.12.2012 zur Verfügung steht.

    Daher meine Frage: Ist es möglich, eine Abmeldung des KFZ zum 01.01.2013 durchzuführen, sodass es bis einschließlich 31.12.2012 angemeldet ist? Oder muss eine Entwertung gleich vor Ort bei der KFZ Stelle passieren?

    Vielen Dank im Voraus!

    4 AntwortenVersicherung & Zulassungvor 8 Jahren
  • Wir wollen ein Hund aus dem TH holen, nun meldete sich der Besitzer. Kann uns der Hund "weggenommen" werden?

    Hallo Community,

    ich melde mich nun hier, weil ich irgendwie keine gute Aussage finde.

    Wir interessieren uns schon seit drei Wochen für einen Hund im Tierheim und haben diesen schon einige Male besucht. Nach einem Besuch des Tierschutzvereins diese Woche bei uns zu Hause werden wir den Hund wohl am Wochenende mitnehmen - so zumindest der Plan.

    Als wir gestern im TH waren gab es dann aber einen kleinen Schock: Der Vater der Besitzerin meldete sich und informierte sich darüber, ob er den Hund denn aus dem TH holen könnte. Die Dame am Empfang informierte uns gleich darüber und auch, dass die Besitzer es beweisen müssten. Da der Hund vor dem Aufenthalt im TH nicht gechipt war, könnten die Besitzer nur durch einen Kaufvertrag vorweisen, dass es deren Hund ist. Zudem soll eine Gebühr noch entrichtet werden, sollten sie den Hund wirklich wollen, die sich aber aufgrund des relativ langen TH-Aufenthaltes auf etwa 1.500€ belaufen wird. Da es sich bei der Besitzerin um einen Azubi handelt, sieht es eher unwahrscheinlich aus, dass sie das Geld aufbringen kann.

    Zur Info: Die Ersthalterin gab den Hund Umzugsbedingt wegen der Ausbildung weiter, da sie den Hund dort wohl nicht halten konnte. Dieser jemand gab den Hund dann wohl ebenfalls weiter, allerdings ohne die Ersthalterin darüber zu informieren. Der letzte Halter band das Tier dann wohl an, wodurch es ins Tierheim kam. Grundsätzlich scheint es sich um die Erstbesitzerin also nicht um einen schlechten Menschen zu handeln, zumindest nach meiner ersten Meinung.

    Nun stellen sich für mich aber einige Fragen. Wenn Sie keinen Kaufvertrag vorlegen können, ist es dann auch nicht möglich, den Hund zu erhalten? Wenn sie den Kaufvertrag haben, aber das Geld nicht aufbringen könnten, steht Ihnen dann der Hund ebenfalls nicht zu? Und was ist, wenn sie den Vertrag später doch irgendwann finden, wenn der Hund längst bei uns ist; kann uns er dann weggenommen werden? Gilt bei Nichtzahlung der TH-Forderung gleichzeitig auch ein Verzicht auf den Hund, sodass es nicht möglich wäre, dass diese den Hund für sich beanspruchen?

    Wir wollen einfach nur auf Nummer sicher gehen. Man weiß nie, wie fremde Menschen ticken und wollen daher vermeiden, dass uns der Hund später weggenommen wird, nachdem er sich bei uns eingelebt hat. Es geht also vielmehr um die Thoerie.

    6 AntwortenHundevor 10 Jahren
  • Verkürzten Unterricht kurzfristig zurückziehen?

    Die Schule meiner Freundin hatte ab Dienstag bis zum Freitag verkürzten Unterricht bekannt geben. Als sie heute in die Schule kam, wurde dies plötzlich zurückgenommen. Gibt es dazu eine Regelung, dass soetwas eine gewisse Zeit vorher erfolgen muss oder liegt es im Ermessen der Lehrer?

    5 AntwortenSchulevor 10 Jahren
  • Mietvorvertrag verbindlich für den Vermieter?

    Einen schönen guten Abend,

    irgendwie finde ich im Internet immer nur die Frage, ob der Vormietsvertrag nur für den Mieter verbindlich ist, ich möchte entsprechend auch wissen, ob der Vermieter ebenfalls in der Pflicht ist, auf das Mietverhältnis einzugehen, wenn der Vormietsvertrag unterschrieben ist.

    Es geht um folgende Situation:

    Ich wohne nun schon seit über 5 Jahren in einer Genossenschaft zur Miete und wollte nun mit meiner Freundin zusammenziehen. Nach einigen Besichtigungen gefiel uns eine Wohnung die günstigerweise auch noch von der gleichen Genossenschaft ist. Das hat so einige Vorteile: Die Genossenschaftsanteile sind bereits gezahlt und es müssen auch keine nachbezahlt werden, die Vermieter kennen mich und meine Zahlungsmodalitäten etc. Als wir uns die Wohnung diese Woche ansahen sagten wir einen Tag darauf zu und unterschrieben noch am selben Tag den Vorvertrag. Trotzdem sollte ich nun noch die Selbstauskunft ausfüllen, also nachdem ich den Vormietvertrag unterschrieb.

    Was mich nun etwas stört, ist, dass im Vormietsvertrag nicht festgehalten ist, ob und wann der Vermieter trotz des Vormietsvertrages noch vor der Unterzeichnung des richtigen Mietvertrages zurücktreten kann. Was allerdings auf dem Mietvertrag steht: Datum des Mietbeginns, meine aktuellen Daten, die Anschrift der aktuellen Wohnung, die Grundmiete plus allen Nebenkosten sowie der auf dem Vorvertrag schon festgelegte Übergabetermin der Wohnung mit Datum und Uhrzeit. Die einzige Voraussetzung im Vertrag ist, dass ich die Genossenschaftsanteile einzahle - und diese sind wie oben schon angegeben bereits eingezahlt, womit ich diese Voraussetzung erfülle. Andere Voraussetzungen wurden an mich nicht gestellt.

    Dann steht noch, dass bei Nichtzustandekommen des Mietverhältnisses der Interessent (entsprechend ich) die Kosten hierfür tragen muss. Ich denke mal, dass das hier nur gilt, sollte ich aus irgendeinen Grund aussteigen sollen.

    Von mir wurde wie oben erwähnt noch verlangt, dass ich eine Ausweiskopie, Gehaltsnachweis und Mieterselbstauskunft stelle, was ich auch gemacht habe. Gehalt ist soweit ok (auch für die Mietkosten), meine Beschäftigung besteht unbefristet und ich befinde mich nicht mehr in der Probezeit. In der Auskunft steht dann nur noch die Daten über mich, meine Freundin, meine Haustiere und dass ich einwillige, dass die Genossenschaft auch eine SCHUFA-Auskunft holen darf.

    Nun zum Kernpunkt: Darf denn der Vermieter vom Vorvertrag überhaupt ohne weiteres abspringen, ohne, dass diese den Vertrag selbst verletzen und ich sogar Schadensersatz geltend machen könnte? Oder gibt es Möglichkeiten, dass der Vermieter aufgrund "neuer" Informationen aus den aktuell zugeschickten Unterlagen (Gehaltsnachweis, Selbstauskunft) sogar auch gesetzlich vom Vormietvertrag zurücktreten darf, ohne, dass dieser sich einer Vertragsstrafe schuldig macht? Der Mietbeginn ist schon im Juli, die jetzige Wohnung kündigt sich gleich am Vortag des Mietbeginns der neuen Wohnung laut Vereinbarung sofort und ohne Kündigungsfrist. Daher würde ich liebend gerne fest mit dem Umzug planen und auch alle Erledigungen soweit machen, bzw. nicht sinnlos eine Kündigung der jetzigen Wohnung durchführen.

    Ich danke schon mal allen, die zumindest bis hierhin gelesen haben ;) ... und natürlich alle Antwortschreibenden!

    1 AntwortMiete & Wohneigentumvor 10 Jahren
  • Teleskop aus dem Keller geklaut - Versicherungsfall?

    Hallo.

    Mir wurde das Teleskop aus dem Keller geklaut. Die/Der Täter/in haben wohl beim Gegenstück der Kellerschlosshalterung die Schrauben abgeschraubt und konnten so ohne Probleme in den Keller gelangen. Dabei wurde mir ausschließlich das Teleskop entwendet, alles andere ist noch da. Aufgrund des Vorgehens des Täters sind keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen. Gibt es überhaupt keine Möglichkeit das als Versicherungsfall zu deklarieren oder gibt es da gar keine Chance?

    Wichtig sei an dieser Stelle noch hinzuzufügen, dass in den Kellerräumen ausschließlich Mitbewohner dieses Hauses sowie Hausmeister und alle anderen Beauftragten Zugang haben.

    5 AntwortenVersicherungvor 1 Jahrzehnt
  • Toyota Corolla E110: Uhr und Radio gehen nicht mehr nach Kurzschluss, was tun?

    Meine Freundin hatte vor Kurzem einen - wohl defekten - Autolader für das Handy benutzt, der einen Kurzschluss verursacht hat. Seit dem gehen meine kleine Uhr sowie das Radio nicht mehr an. Ich habe gestern schon nachgesehen und einen Sicherungskasten rechts hinten im Motorraum gefunden. Diese Sicherung ist allerdings ebenfalls für weitere Komponente, uA das Licht für die Innenbeleuchtung, die allerdings funktionert. Ziehe ich diese heraus, geht das Licht ebenfalls aus, daher ist diese auch in Ordnung. Nur das Radio und die kleine Uhr darunter bleiben trotzdem aus. Das Kuriose dabei: Wenn ich das Radioteil anstecke, obwohl ich den Autoschlüssel nichtmal eingesteckt habe, scheint es kurz Strom zu bekommen - es leuchtet auf und zeigt die Uhrzeit an, die aufgrund des Ausfalles auf 00:00 steht. Wenige Sekunden später geht es aber gleich wieder aus. Wenn ich dann zünde, geht weder die Uhr noch das Radio an, obwohl zumindest das Radio augenscheinlich - wenn auch kurz - Strom bekommt, wenn ich es ohne Zündung einstecke. Wie bekomm ich beides wieder zum laufen? Alle anderen Dinge gehen, auch solche, die laut Schaltkasten mit Radio und der Uhr verbunden sind, also schließe ich defekte Sicherungen aus. Aber wieso leuchtet das Radio kurz auf? Hat es doch Strom? Wenn ja: Wieso dann nach der Zündung nicht? Gibt es vielleicht noch einen Kasten für die Uhr und das Radio? Oder vielleicht eine andere Lösung?

    Danke!

    4 AntwortenToyotavor 1 Jahrzehnt
  • Job in Aussicht: Kolleg vorzeitig abbrechen ohne Bafög-Rückzahlung?

    Derzeit plage ich mich ein bisschen mit meiner Zukunft herum und habe wohl Glück, dass ich einen Job gefunden habe, bei dem ich eigentlich auch direkt anfangen kann. Das Problem: Ich bin derzeit noch an einem Kolleg angemeldet und wollte dort eigentlich mein Abitur nachholen. Grundlegend klappte dies auch soweit ganz gut, da ich allerdings in Französisch sehr schlecht dastehe und ich es definitiv nicht mehr schaffen kann, das Fach auf eine 4 zu retten, ist auch das Schuljahr vorbei und werde als definitiv am Ende ausscheiden. (Zur Info: Französisch steht in dem Fall über allen anderen Fächern und kann weder ausgeglichen werden, noch kann man damit andere Fächer ausgleichen. Eine 5 bedeutet daher sitzen bleiben, egal, wie gut nun die anderen Fächer sind.) Grundlegend ist es daher sinnlos, noch die letzten 1,5 Monate in der Schule und dem Staat auf der Kasse zu sitzen, wenn ich doch eine gute Alternative habe. Hierzu eine Frage: Ist es denn möglich, die Schule abzubrechen, wenn man nachweisen kann, dass ich in dem Schuljahr sowieso keine Besserung mehr erreichen kann? Eine Bafög-Rückzahlung würde mich in ein finanzielles Loch werfen. Daher die Frage.

    2 AntwortenFinanzielle Hilfenvor 1 Jahrzehnt
  • Hose bei Fahrradunfall gerissen.. Umtausch?

    Hallo.

    Ich habe gestern bei einem nicht selbst verschuldeten Fahrradunfall meine Hose und mein Knie zerstört. Ein Auto fuhr aus einer uneinsichtigen Seitenstraße einfach auf dem Fahrradweg, sah mich nicht und "schupste" mich von Fahrrad.

    Das blöde ist, dass ich die Hose erst vor einer Woche gekauft habe und diese 50€ kostet. Gibt es denn eine Möglichkeit, diese umzutauschen oder ist das ausgeschlossen?

    5 AntwortenMode & Accessoiresvor 1 Jahrzehnt
  • 2. Fremdsprache auf dem Kolleg (2. Bildungsweg, Abitur)?

    Ich wurde von der Sekretärin meines hoffentlich zukünftigen Kolleg's schon einmal mental darauf vorbereitet, dass ich mir eine 2. Fremdsprache aussuchen darf.

    Das Problem liegt darin, dass ich in der Realschule damals die 2. Fremdsprache nicht eingeschlagen habe, da ich nicht erwartet habe, dass ich doch irgendwann das Abi nachholen möchte. Damals gab es sowieso nur Russisch als Wahlfach.

    Nun stehen mir 3 Sprachen zur Auswahl: Latein, Russisch oder Französisch. Was empfehlt ihr da? Ich habe 0 Kenntnis in den Sprachen, fange also bei jeder bei 0 an. Welche ist empfehlenswerter? Mir ist bewusst, dass das hart wird. Deswegen sollte der Einstieg möglichst einfach sein.

    Ich liebäugle ja mit Latein, da ich denke, das diese Sprache mich in Zukunft eher weiterbringen würde als die anderen beiden. Russisch muss wirklich nicht sein, da sehe ich einfach keinen Nutzen drin. Französisch wäre auch eine Option, allerdings nur, wenn es leichter wäre.

    Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben!

    6 AntwortenSchulevor 1 Jahrzehnt
  • Abi nachholen: Welche Möglichkeiten + staatlichen Unterstützungen gibt es?

    Einen wunderschönen guten Abend miteinander!

    Ich beende am kommenden Freitag meine Berufsausbildung mit der mündlichen Abschlussprüfung bei der IHK. Zwar habe ich mich schon seit Anfang April beworben, doch bis jetzt kamen keine Zusagen.

    Nun habe ich mir überlegt, das Abi nachzuholen. Ich möchte daher wissen, welche Möglichkeiten ich dazu habe?

    Mein Realschulabschluss liegt ca. 3 Jahre zurück. Nach der mündlichen Prüfung werde ich arbeitslos, hätte also auch Zeit, tagsüber alles nachzuholen.

    Wichtig ist mir besonders, dass ich reichlich staatliche Unterstützung dabei erhalte. Zumindest sollte ich dadurch leben können. Ein Nebenjob wäre auch möglich. Ich wohne in einer eigenen Wohnung.

    Am liebsten wäre mir ja eine Tagesbetreuung. Doch unterstützt mich da der Staat überhaupt?

    Über eure Antworten freue ich mich jetzt schon.

    6 AntwortenSchulevor 1 Jahrzehnt
  • Handwerker wollen in die Wohnung, ich bin nicht da. Deswegen Strafe?

    Ich habe ein kleines Problem.

    Nächsten Dienstag wollen Handwerker in die Wohnungen meines Wohnblocks, um irgendetwas am Lüftungsschacht nachzuschauen. Allerdings passiert das in einer Zeit, in der nun wirklich keiner mit normaler Arbeitszeit Zuhause ist: Von 8-15 Uhr.

    Ich arbeite leider bis 15:30 und komme frühstens 16:00 Uhr heim, wodurch die Handwerker also schon längst weg sind. Nun steht auf dem Schreiben, dass ich denen auf alle Fälle Zutritt gewähren muss, da ich sonst wegen Extrawege eine Strafe zahlen müsste.

    Dann steht noch auf dem Aushang, dass ich im Falle meiner Abwesenheit eine andere Person bei mir Zuhause lassen soll, damit diese die Wohnung öffnet. Da kommen allerdings nur zwei Personen in Frage, des Vertrauens wegen. Leider muss der Freund meiner Schwester dort aber auch arbeiten und meine beste Freundin ist derzeit im Urlaub, wodurch beide wegfallen und ich mir sonst bei anderen Personen nicht vorstellen kann, sie bei mir Zuhause zu lassen.

    Jetzt ist daher die Frage: Dürfen die überhaupt von mir verlangen, dass ich jemanden in der Wohnung lasse, ohne das ich selbst da bin? Und ist es wirklich rechtens, wegen meiner fehlenden Anwesenheit Gebühren zu verlangen, obwohl ich arbeiten gehe?

    Ich kann aufgrund dessen, dass ich bald Prüfung habe, nicht mehr frei nehmen (Urlaub aufgebraucht). Familie fällt auch weg, da ich ausbildungsbedingt umgezogen bin und zwischen mir und den nächsten Familienmitgliedern (meine Eltern) gut 100 km liegen, und diese müssen auch arbeiten.

    Wie sieht das rechtlich nun aus? Muss ich Gebühren zahlen oder nicht?

    17 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Eure schlechten Erfahrungen mit der Bahn?

    Habt ihr schon einmal richtig schlechte Erfahrungen mit der Bahn gemacht? Ich leider am gestrigen Abend, als ich von meiner Freundin heim fuhr.

    Die planmäßige Abfahrt ab Nürnberg Hauptbahnhof wäre 20:35 gewesen (ICE München-Leipzig).

    20:25:

    Durchsage: "Der Zug kommt nur mit einem Zugteil, der 2. wird hier in Nürnberg bereitgestellt, bitte warten Sie."

    20:34:

    Durchsage: "Die Abfahrt des Zuges kann sich um 10-15 Minuten verzögern."

    20:53 (+18 Minuten):

    Zugteil 2 kommt

    21:02 (+ 27 Minuten):

    Zugteil 2 hat angedockt, wir dürfen rein

    21:15 (+ 40 Minuten):

    Durchsage im Zugteil 2: "Der Dockingvorgang hat leider nicht richtig funktioniert, wir versuchen es nochmal."

    21:25 (+ 50 Minuten):

    Durchsage im Zugteil 2: "Die 2 Zugteile vertragen sich nicht. Bitte steigen sie in Zugteil 1 zu."

    21:35 (+60 Minuten):

    Zugteil 2 wird doch nochmal angedockt, wieder vergebens, dadurch fällt zudem der Strom im Zugteil 1 aus

    21:40 (+ 65 Minuten):

    Strom wieder da

    21:50 (+ 75 Minuten):

    Zugteil 2 wird endgültig abgedockt und weggefahren

    21:55 (+ 80 Minuten):

    Zug fährt ab

    Das Resultat daraus: 80 Minuten gewartet auf einen zweiten Zugteil, der am Ende nicht angedockt wurde. Aber es ging ja noch weiter...

    Ich wäre mit Verspätung ca. um 1:35-1:45 (planmäßig 23:15) in Naumburg gewesen. Nächster Anschluss ab Naumburg: 04:05. Ab Leipzig wäre es 03:05, nicht wirklich besser.

    Dann macht mir der Schaffner, der mir beim Abknipsen zudem einen 20%-Gutschein sowie ein Freigetränk gab, Hoffnung, dass wir vielleicht in Halle außerplanmäßig halten könnten. Das wäre tatsächlich ohne größere Umstände möglich, liegt Halle doch direkt auf der Strecke zwischen Naumburg und Leipzig. Und was war das Resultat? Wir hielten zwar außerplanmäßig in Weißenfels und Jena Göschwitz, wo wohl nur 5 Personen ausgestiegen sind, aber nicht in Halle. Am Ende sammelten wir uns am Service-Point von Leipzig HBF, warteten dort 20 Minuten, wo die Bahnmitarbeiter dort auch nix sagten, nur umher schauten und auch nicht so recht wussten, was nun passiert. Dann wurden wir aufgeteilt (Gruppen: Halle, Magdeburg und Köthen) wobei die Hallenser (immerhin 15 Stück) nochmal in Stadtmitte, -süd und -nord aufgeteilt wurden. Wir bekamen dann Taxigutscheine, um von Leipzig HBF bis nach Halle, immerhin vor die Haustür, gefahren zu werden.

    Das beste war noch, dass jede Gruppe EINEN Taxigutschein erhalten hat, obwohl laut Taxiunternehmen JEDE Person einen haben sollte. Zum Glück waren die aber ganz nett und haben uns trotzdem gefahren.

    Das Ende vom Lied: 3:00 eingeschlafen, um 5:30 musste ich raus. Sonst wär ich spätestens 0:15 Zuhause gewesen.

    Wenigstens bekam ich noch 20% vom Fahrpreis zurück sowie eine kostenlose Cola. Die Taxifahrt nach Hause nicht zu vergessen, aber das war ja das Mindeste. Ich versteh immernoch nicht, wieso kein Zwischenstop in Halle eingelegt wurde. Immerhin hätte man sich das Taxi-Geld für 15 Personen sparen können.

    9 AntwortenBahnvor 1 Jahrzehnt
  • Lehrer mit Real-/Fachhochschulabschluss & Berufsausbildung?

    Ich habe derzeit einige Gedankengänge. Folgende Situation (meine Situation):

    Ich habe einen guten Realschulabschluss und werde in einem Monat meine Ausbildung zum "Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration" mit meiner mündlichen Prüfung abschließen (schriftlich ist bereits bestanden). Nach einem Angebot meiner ehemaligen Berufschule werde ich gleich in der Woche nach meinem Abschluss die Fachhochschulreife im Bereich Technik absolvieren. Diese dauert ein Jahr.

    Meine Frage ist nun: Ist es theoretisch möglich, an einer Fachhochschule oder Universität das Lehramt in der Richtung der IT abzulegen, wodurch ich dann Lehrer an einer Realschule werden kann?

    2 AntwortenHochschulevor 1 Jahrzehnt
  • Ist das Universum in einem Raum?

    Ist mir nur gerade in den Sinn gekommen. Ist das Universum selbst in einem Raum? Denn, so meine Theorie, es kann sich doch nicht etwas ausbreiten, wenn es selbst in keinem Raum ist.

    5 AntwortenAstronomie & Raumfahrtvor 1 Jahrzehnt
  • Was bringt mir die Fachhochschulreife?

    Mir wurde seitens meiner ehemaligen Berufsschule während der Zeugnisausgabe angeboten, ein weiteres Jahr diese Schule zu besuchen und dabei die Fachhochschulreife zu erwerben. Was bringt mir diese aber ganz genau? Denn bevor ich ein Jahr quasi "vergeude" und kein ordentliches Geld verdiene, möchte ich schon gerne wissen, welche Perspektiven ich daraufhin habe.

    3 AntwortenHochschulevor 1 Jahrzehnt