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Michael fragte in TiereHunde · vor 10 Jahren

Wir wollen ein Hund aus dem TH holen, nun meldete sich der Besitzer. Kann uns der Hund "weggenommen" werden?

Hallo Community,

ich melde mich nun hier, weil ich irgendwie keine gute Aussage finde.

Wir interessieren uns schon seit drei Wochen für einen Hund im Tierheim und haben diesen schon einige Male besucht. Nach einem Besuch des Tierschutzvereins diese Woche bei uns zu Hause werden wir den Hund wohl am Wochenende mitnehmen - so zumindest der Plan.

Als wir gestern im TH waren gab es dann aber einen kleinen Schock: Der Vater der Besitzerin meldete sich und informierte sich darüber, ob er den Hund denn aus dem TH holen könnte. Die Dame am Empfang informierte uns gleich darüber und auch, dass die Besitzer es beweisen müssten. Da der Hund vor dem Aufenthalt im TH nicht gechipt war, könnten die Besitzer nur durch einen Kaufvertrag vorweisen, dass es deren Hund ist. Zudem soll eine Gebühr noch entrichtet werden, sollten sie den Hund wirklich wollen, die sich aber aufgrund des relativ langen TH-Aufenthaltes auf etwa 1.500€ belaufen wird. Da es sich bei der Besitzerin um einen Azubi handelt, sieht es eher unwahrscheinlich aus, dass sie das Geld aufbringen kann.

Zur Info: Die Ersthalterin gab den Hund Umzugsbedingt wegen der Ausbildung weiter, da sie den Hund dort wohl nicht halten konnte. Dieser jemand gab den Hund dann wohl ebenfalls weiter, allerdings ohne die Ersthalterin darüber zu informieren. Der letzte Halter band das Tier dann wohl an, wodurch es ins Tierheim kam. Grundsätzlich scheint es sich um die Erstbesitzerin also nicht um einen schlechten Menschen zu handeln, zumindest nach meiner ersten Meinung.

Nun stellen sich für mich aber einige Fragen. Wenn Sie keinen Kaufvertrag vorlegen können, ist es dann auch nicht möglich, den Hund zu erhalten? Wenn sie den Kaufvertrag haben, aber das Geld nicht aufbringen könnten, steht Ihnen dann der Hund ebenfalls nicht zu? Und was ist, wenn sie den Vertrag später doch irgendwann finden, wenn der Hund längst bei uns ist; kann uns er dann weggenommen werden? Gilt bei Nichtzahlung der TH-Forderung gleichzeitig auch ein Verzicht auf den Hund, sodass es nicht möglich wäre, dass diese den Hund für sich beanspruchen?

Wir wollen einfach nur auf Nummer sicher gehen. Man weiß nie, wie fremde Menschen ticken und wollen daher vermeiden, dass uns der Hund später weggenommen wird, nachdem er sich bei uns eingelebt hat. Es geht also vielmehr um die Thoerie.

Update:

Ich muss glaube ich nochmal etwas genauer werden:

Es geht nicht um die Weitergabe meiner Adressdaten. Das TH hat sie ja und könnte uns daher theoretisch den Hund wegnehmen.

Es ist wohl so, dass der Hund OFFIZIELL nie weitergegeben wurde. Das bedeutet also, dass der eigentliche Besitzer weiterhin die Erstbesitzerin ist, solange sie es beweisen könnte. Nur so hätte sie wohl auch überhaupt das Recht, den Hund offiziell weiterzugeben und wie eben hier nun auch wieder zurückzuholen. Als Erstbesitzer hat sie wohl, so, wie ich das verstanden habe, immer das Recht, das Tier zu sich zu holen, solange sie die Tierheimkosten und unsere Kosten zahlen würde. Rechtlich gesehen müssten wir den Hund daher hergeben - so habe ich das verstanden.

Die oben gestellten Fragen waren jene, die sich für mich bisher nicht beantworten konnten.

Update 2:

Danke auch für die weiteren Antworten.

Zu der Aussage "Vermittelte Hunde können auch vom eigentlichen Besitzer nicht wieder zurückverlangt werden.". Schön wäre es ja, allerdings sagte die vom TH, dass wir in dem Fall, dass sie den Hund tatsächlich wiederbekommen würden, wir auch unsere Schutzgebühr zurück erhalten - die wir aber entsprechend erst zahlen, wenn wir den Hund bekommen. Daher gehe ich davon aus, dass sie den Hund auch wiederholen könnten, wenn er bei uns ist.

Update 3:

Danke auch für die weitere Antwort.

Vielleicht ist es wichtig zu sagen, dass die eigentliche Besitzerin den Hund NICHT offiziell ins Tierheim gegeben hat. Auch die weitergabe an einen "Freund" war nicht offiziell. Anders gesagt zählt es quasi so, als ob der Hund entlaufen wäre, auch wenn dies über zwei Weitergaben und der letztendlichen Aussetzung des Hundes führte.

Entsprechend hatte die Halterin den Hund also nie an das Tierheim übergeben und ist daher - wenn sie es beweisen kann - durchaus die Halterin des Hundes.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo

    Nein, das geht nicht so ohne weiteres.

    Das Tierheim vermittelt gegen Schutzgebühr und auch steht meist in solchen Verträgen das die Halterdaten des neuen Halters annonym bleiben und nicht herausgegeben werden dürfen.

    Die Ersthalterin hat ihre Rechte am Tier mit der Abgabe im Tierheim verloren, also meiner Meinung nach keinen Anspruch in irgendeiner Weise am Tier mehr.

    Die Ersthalterin von unseren Hund wollte auch übers Tierheim wieder Kontakt zu ihren ehemaligen Hund, das Tierheim hat mich informiert und wir haben einstimmig beschloßen dieses zu verweigern und bei den Gassirunden den Hund nicht von der Leine zu lassen. Und genau solche Sachen würde ich mit der Tierheimleiterin besprechen und die sollte bitte ihre Mitarbeiter peinlichst genau instruieren.

    iw

    Viel Glück und lasse Dich von sowas nicht abschrecken.

    Grüße Andrea

    Nachtrag : Wenn die Tierheime ein Tier finden, wird es nicht gleich vermittelt. Die Tierheime machen das damit ein Tier zurückgeholt werden kann, nach dieser Frist wird das Tier ganz offiziell vermittelt.

    Auch die Polizei gibt bei entlaufenen Tieren den Haltern eine Auskunft und gibt das Tierheim weiter, nur wenn der Besitzer sich nach der Frist nicht erkundigt hat wird das Tier weitervermittelt.

    Auch bei den Tierheimen gilt Platz vor Preis.

    Ich habe im Netz sehr viele Fragen beantwortet von Tierhaltern die ihr Tier abgegeben haben und keiner hat sein ehemaliges Tier jemals wiederbekommen.

    Sogar mein Rüde hatte im Tierheim eine Gassipatin, die hat ihn 4 Jahre sitzen lassen und als sie gehört hat das er vermittelt wird wollte sie ihn selbst haben. Aber nicht mal die hat ihn bekommen oder gar unsere Adresse.

    Solltet ihr das Tier wirklich lieben, denkt nicht soviel über negatives nach sondern laßt die arme Socke nicht allzu lang warten...das hat kein Tier verdient.

    Nachtrag 2 : Wenn das so war, dann wäre der Ex strafrechtlich zu belangen. Und was ich mir nicht vorstellen kann ist das ich nicht alle Hebel in Bewegung setzen würde wenn mein Hund weggelaufen wäre um Ihn wiederzufinden ( Tasso, suche übers Internet mit Anfragen über alle Tierheime in der Nähe, Anfragen bei der Polizei, Tierärzte abklappern ). Wenn es so sein sollte, würde ich all das mit der Tierheimleiterin klären und vielleicht können die das im Vorfeld mit der Exbesitzerin klären ( wenn dann nur schriftlich und mit Zeugen). Und dann bekommt auch Ihr Klarheit und könnt euch hoffentlich endgültig entscheiden.

    Quelle(n): Mein Rüde saß 4 Jahre ein und niemand wollte ihn haben.
  • vor 10 Jahren

    Bei meiner Freundin war das ähnlich also ihr Hund ist weggelaufen und ins Tierheim gebracht worden und da ihr Hund nicht gechipt oder ähnliches war, konnte sie ihren Hund nicht wiederholen. Später hat ihre Mutter aber den Kaufvertrag von dem Hund gefunden, da der Hund zu dem Zeitpunkt schon vermittelt worden war ist es eigentlich nicht möglich den Hund wieder zu bekommen.

    Hoffe das hilft dir ein weing weiter.

  • vor 10 Jahren

    Ich verstehe es so, dass die Erstbesitzerin den Hund wieder haben will.

    Aber da sie den Hund verkauft oder abgegeben hatte, dürfte sie kein Anrecht mehr auf den Hund haben.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das Tierheim darf doch keine Adressen weitergeben .. ich denke da ist ja einiges schief gelaufen für diesen armen Hund, so sollte er eine wichtiger Bestandteil für eine ehrliche und wichtige Interessentin bleiben .. was vorher war .. ja mei können sich andere einen Reim drauf machen..

    an ihrer Stelle würde ich den Hund nicht mehr hergeben.. das Tierheim steht hinter solchen Interessenten bestimmt.. und durchleuchtet die vorherige Situationen auch..

    Denkbar ist ja auch,... kein Chip und womöglich keine Impfung .. es ist ja gar nicht zu klären wo der Hund im Endeffekt herkam..

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  • vor 4 Jahren

    Das ist Tierquälerei! Der Typ gehört angekettet und nicht gefüttert, dann weiß er wie toll das ist. Ich nenne das dann auch Kunst, weil ja irgendwo in der Welt Leute verhungern.

  • vor 10 Jahren

    Wenn Tokio Hotel was dagegen hat!

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