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Handwerker wollen in die Wohnung, ich bin nicht da. Deswegen Strafe?

Ich habe ein kleines Problem.

Nächsten Dienstag wollen Handwerker in die Wohnungen meines Wohnblocks, um irgendetwas am Lüftungsschacht nachzuschauen. Allerdings passiert das in einer Zeit, in der nun wirklich keiner mit normaler Arbeitszeit Zuhause ist: Von 8-15 Uhr.

Ich arbeite leider bis 15:30 und komme frühstens 16:00 Uhr heim, wodurch die Handwerker also schon längst weg sind. Nun steht auf dem Schreiben, dass ich denen auf alle Fälle Zutritt gewähren muss, da ich sonst wegen Extrawege eine Strafe zahlen müsste.

Dann steht noch auf dem Aushang, dass ich im Falle meiner Abwesenheit eine andere Person bei mir Zuhause lassen soll, damit diese die Wohnung öffnet. Da kommen allerdings nur zwei Personen in Frage, des Vertrauens wegen. Leider muss der Freund meiner Schwester dort aber auch arbeiten und meine beste Freundin ist derzeit im Urlaub, wodurch beide wegfallen und ich mir sonst bei anderen Personen nicht vorstellen kann, sie bei mir Zuhause zu lassen.

Jetzt ist daher die Frage: Dürfen die überhaupt von mir verlangen, dass ich jemanden in der Wohnung lasse, ohne das ich selbst da bin? Und ist es wirklich rechtens, wegen meiner fehlenden Anwesenheit Gebühren zu verlangen, obwohl ich arbeiten gehe?

Ich kann aufgrund dessen, dass ich bald Prüfung habe, nicht mehr frei nehmen (Urlaub aufgebraucht). Familie fällt auch weg, da ich ausbildungsbedingt umgezogen bin und zwischen mir und den nächsten Familienmitgliedern (meine Eltern) gut 100 km liegen, und diese müssen auch arbeiten.

Wie sieht das rechtlich nun aus? Muss ich Gebühren zahlen oder nicht?

Update:

Danke schonmal für die Antworten :)

Wie gesagt, ich vertraue da sonst niemanden einen Schlüssel an, und das mit der Kamera ist ja sehr utopisch^^ Ich habe nicht solche Cams. Früher gehen ist auch nicht möglich, da ich noch die nächste Woche für meine Prüfung benötige, da sind Minuten Gold wert...

Update 2:

John D:

Mag ja sein, aber was ist, wenn ich (wie Tina schon sagte) Seit dem vergangenen Wochenende im zwei Wochen im Urlaub bin? Der Aushang existiert erst seit gestern, wodurch ich diesen nicht hätte lesen können!

Update 3:

Danke erstmal für die vielen Antworten^^

Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt, was die Sachlage angeht. Ich weis leider nicht so recht, ob ich nun am längeren Hebel sitze oder die. Aber ich werde einfach mal anrufen. Das wurde hier ja schon mehrfach vorgeschlagen. Dann sollte das hoffentlich zu klären sein. Wenn die sich aber weigern, wäre es trotzdem interessant, was denn nun wirklich an den Drohungen ernst zu nehmen ist...

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Oh je, hier steht einiger Unsinn...

    also:

    Nein, weder eine Strafe noch irgendwelche Gebühren können die verlangen.

    Das schreiben die halt drauf, damit mehr Leute daheim bleiben, nach dem Motto "solange es die Leute glauben, klappt's ja".

    Könnt ja jeder kommen, weder hast du einen Vertrag mit denen, noch haben die sonst irgendein Recht.

    AUSNAHME nur dann, wenn du persönlich das Unternehmen beauftragt hast, also zwischen euch ein Vertrag vorliegt. Aber das scheint ja offensichtlich nicht so zu sein.

    Also einfach ignorieren.

    Wenn du fair bist, sagst du den Handwerkern, zu welchen Zeiten du daheim sein kannst.

    Die genannten §§ des Mietrechts gelten zwischen dem VERMIETER und dem MIETER. Nicht gegenüber Handwerkern.

    Wenn du dem VERMIETER gegenüber eine Pflicht verletzt und DIESEM dadurch ein Schaden entsteht, musst du DEM VERMIETER diesen Schaden ersetzen. Da würde ich mal gucken, was im Mietvertrag steht, ist in der Regel individualvertraglich geregelt.

    Quelle(n): Bin Jurist.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wir hatten vor einigen Tagen das gleiche Problem wie du.

    Ich habe dann einfach dir Firma angerufen( Telefonnummer müsste auf dem Aushang stehen) und ihnen gesagt das ich in diesem Zeitraum nicht da bin und auch niemanden habe der den Schlüssel nehmen könnte.

    Ich habe ohne Probleme einen neuen Termin bekommen, der nach meiner Arbeitszeit liegt.

    Als der Monteur dann kam habe ich ihn gefragt was wäre wenn ich nicht da gewesen bin.Er meinte sie müssen 3x versuchen den Mieter anzutreffen erst dann wird es kostenpflichtig,aber eine Strafe gibt es deshalb noch lange nicht.

    Sprech einfach mal mit denen .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zwei Wochen anmeldefrist nicht eingehalten. Wenn Du nett sein willst teile denen mit wann Du an dem Tag zur Verfügung stehst. Oder lasse sie ins Unglück rennen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Aushang über diese Arbeiten nicht mindestens 14 Tage vor dem besagten Termin ausgehängt wurde,passiert dir gar nichts...habe ich mal gehört.

    Fakt ist...bei einem Gerichtsurteil des LG München über ein "Heizung Ableseverfahren" wurde dem Verbraucher einen zweiten kostenfreien Termin zugesprochen,da es viele entschuldbare Gründe für eine Abwesenheit des Bewohners gebe könne,wo er den anberaumten Termin nicht mitbekommen haben hätte könnte...z.B. Urlaub.

    Ich würde einfach mal den Sachverhalt mit der Hausverwaltung des Hauses klären,bei dem Thema müsste sie dir eigentlich Auskunft geben können.

    Quelle(n): LG München ,Az. 12 O7987/00
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich nehme an, Du wohnst in einer Mietwohnung. Die Wohnung ist also nicht Dein Eigentum, also musst Du dem Eigentümer die Möglichkeit geben, sein Eigentum zu pflegen

    Und die wollen ja nicht um Dich zu Ärgern an den Lüftungsschacht.

    Das wird eine allgemeine Kontrolle sein so wie für Feuerlöscher und Fluchtwege und all die Sachen.

    Gerade in einem Wohnblock ist es Notwendig das so Kontrollen durchgeführt werden.

    Der Vermieter hat ja auch seine auflagen zu erfüllen.

    Und da Du ja schon sehr früh bescheid weisst bist Du auch dem nach zukommen eine möglichkeit zu erbringen die Wohnung betreten zu können.

    Und das mit dem Urlaub ist ja eine andere Sachlage, dafür kann dich keiner bestrafen.....Du kannst Dich ja mal hir durch hangeln ob du was brauchbares findest.

    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Maengelbeseitig...

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    1.im GG steht eindeutig die Unverletzbarkeit der Wohnung geschrieben,

    2.muß dann halt die Handwerkerfirma bei dir aktiv werden wenn du wieder zuhause bist,

    3.eine Gebühr hierfür ist sittenwidrig(gem.BGH-Urteil),

    4.bist du auch nicht gesetzl.verpflichet deinen Wohnungschlüssel bei der Verwaltung,Vermieter gar Nachbarn zu hinterlassen(gem.BGH-Urteil),

    5.sollte in deiner Abwesenheit trotzalledem jemand deine Wohnung betreten,stellt dieses den Straftatbestand des Einbruches sowie Hausfriedensbruch dar,erstatte dann Strafanzeige sowie Strafantrag gegen die Firma nebst deinem Vermieter,

    6.andere Personen brauchst bzw.,fremde Personen (Nachbarn) darfst du garnicht in deine Wohnung lassen,da deine Hausratversicherung dir dann keinen einzigen Cent/Euro zahlt,wenn etwas fehlt gar was beschädigt wird(nur die in der Police genannten und verzeichneten Personen sind versichert)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal ist Ihre Mieteinheit Ihr Privatgelände.

    Sie müssen allerdings in jedem Falle den Vermieter sofort mitteilen, dass Sie zur verlangten Zeit, durch die o.a. Umstände die Wohnung nicht zugänglich machen können.

    Einschreiben mit Bestätigung.!

    Erkundigen Sie sich bitte UMGEHEND bei der örtlichen Verbraucherschutzzentrale(in die Hypertextzeile eingeben) nach Rechtshilfe.!

    In Ihrem Fall ist das schnellste zunächst das Telefon.

    Je schneller Sie sich bewegen desto besser für Sie.

    Halten Sie zum Telefonat alle erforderlichen Unterlagen bereit.!

    Quelle(n): Ich kenne diese Vorgänge, und mein Vermieter kennt inzwischen mich. Sie glauben nicht, wie gut es ist, sich Respekt verschafft zu HABEN!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es bieten sich zwei Lösungen an: Du nimmts Dir an dem Tag frei.

    Oder Du rufts die Handwerkerfirma an erklärst denen Dein Problem und bittest erst nach 16.00 Uhr bei Dir zu erscheinen.

    Kommen die Handwerker vergeblich, hast Du die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal ist der Mieter nach § 554 und 554a Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Mietsache zu dulden und, darüber hinaus sogar "Barrierefreiheit" zu schaffen.

    Bei unberechtigter Weigerung kann der Mieter im vollen Umfang für zusätzliche Kosten und Folgekosten haftbar gemacht werden.

    Die im § 554 genannte 3-Monats-Frist ist nur bei umfangreichen, erheblichen oder Kernsanierungsmaßnahmen anwendbar, also dann, wenn die Wohnqualität über Tage oder Wochen beeinträchtigt ist. Für Kurzmaßnahmen gilt die 14-tägige Informationspflicht vor Ausführung der Maßnahme.

    In vielen Mietverträgen ist dies auch geregelt. Da andere Mieter während dieser Zeit im Haus anwesend sein werden, ist es aus juristischer Sicht durchaus zumutbar, den Wohnungsschlüssel einem Nachbar oder dem Vermieter direkt zu überlassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erklär der Hausverwaltung dein Problem, frag einen Nachbarn, ob der die Firma reinlassen kann, Handwerker haben eben auch "normale" Arbeitszeiten. Wenn bei mir im Haus was gemacht wird, dann gebe ich den Handwerkern den Schlüssel und zeig denen, wo die Kaffeemaschine steht, ich nehm mir auch nicht für jeden Termin frei. Die Firma für deine Wohnung nochmal antanzen zu lassen verursacht natürlich auch Kosten (Anfahrt, Überstunden etc.) warum sollte das die Hausverwaltung für dich übernehmen?

    Quelle(n): Das Leben ist kein Wunschkonzert
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