Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Teleskop aus dem Keller geklaut - Versicherungsfall?

Hallo.

Mir wurde das Teleskop aus dem Keller geklaut. Die/Der Täter/in haben wohl beim Gegenstück der Kellerschlosshalterung die Schrauben abgeschraubt und konnten so ohne Probleme in den Keller gelangen. Dabei wurde mir ausschließlich das Teleskop entwendet, alles andere ist noch da. Aufgrund des Vorgehens des Täters sind keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen. Gibt es überhaupt keine Möglichkeit das als Versicherungsfall zu deklarieren oder gibt es da gar keine Chance?

Wichtig sei an dieser Stelle noch hinzuzufügen, dass in den Kellerräumen ausschließlich Mitbewohner dieses Hauses sowie Hausmeister und alle anderen Beauftragten Zugang haben.

Update:

Danke erstmal für die bisherigen Antworten.

Wie sieht es mit Zeugen aus, die bestätigen können, dass das Teleskop im Keller war? Zudem hat der Dieb auch so einiges vergessen, was das Teleskop unbrauchbar macht. Zum einen habe ich alle Okulare und Filter bei mir in der Wohnung (ohne die mal das Teleskop garnicht verwenden kann, obwohl diese leicht nachkaufbar sind) und das Gegengewicht, welches im Keller vergessen wurde (und damit ist die komplette Montierung unbrauchbar). Damit das Teil funktioniert, bräuchte er daher eine komplett neue Montierung + Okulare, was ziemlich viel Geld kosten würde.

Zudem kann ich noch einige Eigenheiten des Teleskops beschreiben. Würde dies ausreichen (also: die vergessen Teile + die Zeugenaussagen vorzeigen)?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Generell muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Das ist ja eigentlich auch der Fall. Das Problem ist er ist nicht nachweisbar und daher der Spielraum zu einer längeren Diskussion vorhanden.

    Sagen wir mal geb das alles genauso an. Hast ja nix zu verlieren.

    Denk wir würden das bei geringem Wert ersetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Einbruchspuren wird die Vericherung ablehnen. Du kannst ja nicht beweisen dass das Stück überhaupt im Keller war

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Vorliegen einer Anzeige bei der Polizei wegen Einbruch-Diebstahls bearbeitet die Versicherung

    den Fall überhaupt nicht.

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Michael,

    um den Diebstahl über die dafür zuständige Hausratversicherung abzuwickeln ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Mir ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, welche darauf verzichtet. Hier hätte sofort nachdem die aufgebrochene Kellertür bemerkt worden ist, die zuständige Polizeidienststelle benachrichtigt werden müssen. Die Feststellung welche Gegenstände entwendet wurden, ist dann in Gegenwart der Beamten zu treffen und wird im Protokoll festgehalten.

    Eine Meldung an die Versicherung würde ich aber in JEDEM FALL auch jetzt noch machen. Es besteht immer die Möglichkeit dass diese den Schaden aus Kulanz reguliert. Alle hier angestellten Spekulationen ob oder ob nicht bringen Dich nicht weiter.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg

    Quelle(n): Eigene Fachkompetenz
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    anzeige wegen diebstahl machen wer hat das recht in andere keller rum zu schnüffeln schon eine frechheit das man nicht mal in seiner umgebung sicher ist . bei der versicherung nachfragen ob die chance besteht um den schaden ersetzt zu bekommen

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.