whyskyhigh
zb lehrmittel und fahrtkosten
Jürgen NRW
Eltern dürfen Ausbildungskosten für ihre Kinder, so diese nicht mehr Zuhause leben und volljährig sind, bis zu einer Höhe von 924 Euro jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die weiteren Ausbildungskosten für das Kind sind durch das Kindergeld bzw. den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt (§ 32 Abs. 6 Satz 1 bzw. § 31 Satz 1 EStG).
aeneas
Detaillierte und vor allem zuverlaessige Auskuenfte erteilt Dir das fuer Dich zustaendige Finanzamt.
Maeve Dragon
Schau mal dort. Ich denke, damit lässt sich etwas anfangen.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-32265/ausbildungskosten-lernen-und-sparen-beispielrechnung-so-sparen-eltern-steuern_aid_1038372.html
Anonym
Erwarte HIER keine guten Antworten, hier wird dir NIEMAND fundiert helfen wollen, das Forum ist ganz einfach vom gestigen Anspruch gesehen "kaputt". Ich kann dir nur diesen Link geben mit ein paar Infos> https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=studium%20geld%20absetzen