Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 5 Jahren
Eltern dürfen Ausbildungskosten für ihre Kinder, so diese nicht mehr Zuhause leben und volljährig sind, bis zu einer Höhe von 924 Euro jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die weiteren Ausbildungskosten für das Kind sind durch das Kindergeld bzw. den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt (§ 32 Abs. 6 Satz 1 bzw. § 31 Satz 1 EStG).
- ?Lv 7vor 5 Jahren
Wieso kostet es dich denn Geld wenn dein Sohn studiert? Wenn er weiter bei dir wohnt kann er ja nebenbei ein bißchen jobben um finanziell was beizusteuern. Ansonsten gibts Bafög und andere Beihilfen, für deinen Sohn und nicht für dich...
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- Anonymvor 5 Jahren
Erwarte HIER keine guten Antworten, hier wird dir NIEMAND fundiert helfen wollen, das Forum ist ganz einfach vom gestigen Anspruch gesehen "kaputt". Ich kann dir nur diesen Link geben mit ein paar Infos> https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instan...
- aeneasLv 7vor 5 Jahren
Detaillierte und vor allem zuverlaessige Auskuenfte erteilt Dir das fuer Dich zustaendige Finanzamt.