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Wie viel Unterhalt muss ich meinem Sohn zahlen? Er studiert und wohnt bei uns. Wir tragen sämtliche Kosten:?
Das heißt, wir bezahlen seine Krankenversicherung und die Studiengebühren.
5 Antworten
- MonikaLv 4vor 10 JahrenBeste Antwort
Der Unterhaltsanspruch richtet sich grundsätzlich nach Düsseldorfer Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddo...
--> hier bitte das Einkommen beider Eltern addieren und in die Tabelle schauen.
Und mal die Nummer 7 der Erläuterung lesen.
Beispiel:
Elterneinkommen = 3.800,00 € (bereinigt um die Werbungskosten)
--> Unterhalt laut Tabelle: 664,00 €
abzüglich Kindergeld -184,00 € (Kindergeld steht dann eurem Sohn zu)
abzüglich fiktive Unterkunftskosten -280,00 €
Anspruch auf Barunterhalt = 200,00 €
Aus diesem Barunterhalt hättet ihr dann einen Anspruch auf Zahlung von Kost- und Logisgeld, so dass noch ein Taschengeldanspruch verbleiben dürfte.
Oder anders herum: Euer Sohn hätte in dem obigen Beispiel Ansruch auf 384,00 € monatlich.
Davon müsste er aber auch alles alleine zahlen (Essen, Telefon, Bücher, Arbeitsmaterial, Kleidung).
Ihr müsstet weiterhin die Unterkunft stellen und Krankenkasse sowie Studiengebühren übernehmen.
Ihr könntet ja mal durchrechnen, was euch der junge Mann so kostet und ihm das unter die Nase halten. Vielleicht reichen ihm ja dann 30,00 € Taschengeld, wenn euer Einkommen das zulässt.
Ansosten gilt: Der Unterhaltsanspruch teilt sich immer auf in:
- Naturalunterhalt (Essen + Wohnen)
- Betreuungsunterhalt (Elterliche Sorge und Erziehung)
- Barunterhalt
Eigenes Einkommen (auch Kindergeld) wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Wenn Eurer Sohn also einen Nebenjob zum Studium hat sieht die Sache wieder ganz anders aus.
- Anonymvor 10 Jahren
Wenn er noch bei euch wohnt müsst ihr keinen unterhalt zahlen
- vor 10 Jahren
Ein Muss gibts da nicht, aber Krankenversicherung und Studiengebühren klingt fair. Den Rest kann er sich mit einem Job erarbeiten.
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- exenterLv 7vor 10 Jahren
Wenn Ihr sämtliche Kosten tragt, dann bleibt ja nur noch das Taschengeld übrig. Und das ist eine Ermessensfrage.