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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sohn studiert, verheiratet m. Ausländerin. Eltern Unterhaltspflichtig?

Komplexer Fall:

mein Sohn ist Student, verheiratet, volljährig (21)

Frau des Sohnes ist Ausländerin, Aufenthaltsgenehmigung durch Familienzusammenführungs isum, ist arbeitslos.

Sohn verlangt Unterhaltszahlung von 640 Euro + Kindergeld, da er sich im Studium befindet.

Hat er Anspruch?

Mein Gehalt, Netto ca. 3400 Euro, geschieden.

Seine Mutter (Ex Frau) ist arbeitslos, besitzt Eigenheim, bezieht ebenfalls Unterhalt.

9 Antworten

Bewertung
  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi,

    ich fürchte das ihr/du Unterhalt zahlen müsst. Eltern sind in der Regel bis zum ende einer Ausbildung (Studium) unterhaltspflichtig.

    Hat dein Sohn bereits eine Ausbildung mehr oder weniger erfolgreich beendet so bist du raus aus der Sache. Inwieweit deine Frau zum Unterhalt beisteuern muss kann ich leider nicht sagen.

    Kann die Frau deines Sohnes nicht arbeiten ?! Eine Putzstelle sollte auch mit geringen Deutschkenntnissen möglich sein.

    Wende dich am besten an einen Anwalt !

    Gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest besser mal einen Anwalt aufsuchen, denn der wird Dir vorweg gleich eines sagen... sobald der Sohn verheiratet ist geht die Grundversorgungsleistung der gesetzlichen Ehefrau über. Kann diese den Unterhalt nicht bestreiten, muß Antrag auf Unterhaltsunterstützung bei der Arge beantragt werden. (Dies kann nur der Sohn und nicht die Ehefrau, denn die kann schlechtesten Fall Harz4 beantragen)

    Wäre er nicht verheiratet, müßtest Du laut Einkommen 555 Euro zusätzlich Kindergeld bezahlen. (Bei einem Regelsatz von 128%)

    Zu der Antwort weiter oben...

    BaFög wird ihm nicht gewährt, da laut Gesetz §148 Abs.3 das Einkommen der Eltern mit einbezogen wird obwohl diese nach §247 Abs.3 Satz 1 Unterhaltsbefreit werden, wenn dieser eine gesetzliche Ehe eingeht und den Lebensunterhalt außerhalb des Elternhauses bestreitet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube, leider ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider ja dein sohn und deine ex können dich bis auf deinen selbstbehalt von ca 980,00 € ausziehen.

    Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

    Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!

    BGH Urteil vom 26.10.2005

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  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiss nicht, ob Du ihm Unterhalt zahlen musst, da er verheiratet ist aber wenn Du fuer ihn noch Kindergeld beziehst, musst Du ihm das mit Sicherheit geben. Das steht ihm waehrend des Studiums zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hängt von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich leider ja.

    Ich habe selbst studiert u. es wurde bei der Berechnung des Bafögs das Einkommen meines Vaters, meines Ehemannes u. sogar das meiner Stiefmutter herangezogen.

    2 Ausbildungen sind durch die Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie dazu in der Lage sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sorry so Leid es mit tut dein Sohn hat bis zum 28 Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt durch den Staat und Anspruch auf Kindergeld.Das heißt das du und sein Vater für ihn und seine Frau aufkommen müssen.aber ich denke man kann auch einen Menschen der kein Deutsch spricht dazu bewegen ein paar Stunden Arbeiten zu gehen und wenn sie nur Privat putzen geht.Da deine Ex das Haus hat muss sie mehr Unterhalt zahlen als du.Aber wenn sie nicht arbeitet sieht es nicht so gut aus für dich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Stell mal einen BAFöG-Antrag.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Persönlich....

    Ich wurde alles verweigern und mich mit einem Anwalt in verbindung setzen. Seine Frau soll mal sehen das sie Arbeit bekommt...

    Es wird zu viel....

    Wenn das nicht geht: Auswandern - dann zahlst du nichts mehr. Nicht zu ihm und nicht zu deiner Ex.

    Von was du sagst, will dich dein Sohn nur abzocken (und deine Ex macht das schon lange - von dort hat er es gelernt)

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