Habu
Beste Antwort
Ja , die Möglichkeit des Pfandrechts hat auch ein Vermieter oder Eigentümer eines Mietobjektes unter bestimmten Voraussetzungen . ( BGB )
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht
Tobias
Mietzahlungen in Verzug?
Ist der Mieter mit seiner Miete in Verzug kann der Vermieter Schadenersatz fordern. Folgende Forderungen können Vermieter geltend machen:
– Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz der Deutsche Bundesbank. § 288 BGB
– Überziehungszinsen: Rutscht das Konto des Vermieters wegen der ausbleibenden Miete ins Minus kann der Vermieter dem Mieter die Überziehungszinsen berechnen.
– Mahngebühren: Ab der 2. Mahnung kann der Vermieter pauschal eine Mahngebühr von 3-15€ verlangen.
– Kommt es gar zu einer Klage, muss der Mieter auch für die Gerichtskosten und Anwaltskosten aufkommen. Zumindest wenn der Vermieter im Recht ist (www.immobilien-einblick.de/mietzahlung).
Anonym
Nein, nur mit Titel und Gerichtsvollzieher.
Ichbindas
ja darf er, und kann sehr wirksam sein, um noch fällige Mieten zu bekommen
?
Hallo, schön Euch zu solch früher Stunde zu sehen! :-)