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Darf ein Vermieter einen Mieter fristlos kündigen, weil er (s. D.)?
keine Homosexuellen in seiner Wohnung haben möchte?
Wenn er selbst sieht oder erfährt, dass sein Mieter einen Partner hat?
Besser gesagt, darf dieser Mieter seinen Vermieter wegen Diskriminierung anzeigen?
Wie sieht es da gesetzlich aus?
Der Vermieter erfuhr es erst einige Zeit nach dem Einzug des Mieters.
Danke für die Antworten
16 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Miete - Hier gilt ähnliches wie im Arbeitsrecht: Homosexualität ist kein Kündigungsgrund.
Einen Vermieter kann man durchaus wegen Diskriminierung anzeigen. Warum sollte dies nicht möglich sein.
- BerniLv 7vor 7 Jahren
Die sexuelle Orientierung eines Mieters hat einen Vermieter absolut nicht zu interessieren ! Mit einer Kündigung aus diesem Grund fällt der Vermieter auf den Bauch. Ein intelligenter Vermieter lässt sich dann eine rechtlich saubere "Schweinerei" einfallen, um den Mieter los zu werden.
- vor 7 Jahren
Die sexuelle Orientierung geht den Vermieter nichts an. Das wäre ja noch schöner, nächstens dürfen Vermieter ihre Mieter aus der Wohnung werfen, weil sie das falsche Auto fahren, Pizza essen oder grüne Pullover tragen.
Der Vermieter darf auch einem Mieter nicht verbieten, dass dessen Lebenspartner mit einzieht bzw. dies ist kein Kündigungsgrund.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Ein Vermieter darf nicht ausschliessen, dass ein Mieter eine/n LebenspartnerIn in der Wohnung aufnimmt ..
Solche " Zölibatsklauseln " sind schon lange unwirksam ....
...und das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften .
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- SprendlingerLv 7vor 7 Jahren
Auch wenn die Wohnung nur für eine Person vermietet wurde kann man seinen Lebenspartner(in) aufnehmen. Ein Grund zum Kündigen gibt es nicht. Den Vermieter darauf hinweisen, dass man eine Anzeige wegen Diskriminierung macht.
- Anonymvor 7 Jahren
Auch ich bestätige es noch einmal :
Die sexuelle Orientierung eines Mieters geht den Vermieter nichts an. Und selbst wenn der Mietvertrag nur auf eine Person läuft kann der Vermieter rechtlich nichts gegen einen Lebensgefährten einwenden. Der Lebensgefährte muß dem Vermieter und dem Meldeamt gemeldet werden und das war´s. Der Vermieter darf dann die Nebenkosten erhöhen, mehr nicht.
Allerdings ...
Gibt es eine Klausel die m² der vermieteten Wohnung betreffend so weit ich weiß, das kannst Du googeln.
- Wolke7Lv 7vor 7 Jahren
Klar, darf er ihn wegen Diskriminierung anzeigen...-Aber muss man ja erstmal beweisen, das er diskriminiert hat...-
- swissnickLv 7vor 7 Jahren
Der Vermieter hat nur dann eine Kündigungsmöglichkeit (aber nicht fristlos), wenn jemand zusätzliches einzieht und diese zusätzliche Person nicht angemeldet wurde und insbesondere die Kapazität der Wohnung übersteigt (z.B. bei Einraumwohnung).
Bloss weil ein Mieter einen neuen Partner hat, der ab und zu auf Besuch kommt, ist definitiv keine Kündigung zulässig - und der Vermieter könnte bei einer Strafanzeige wegen Diskriminierung und Nötigung (Kündigung!) sogar verurteilt werden.
So wie Du schreibst, ist das alles aber bloss eine Befürchtung - in der Praxis wäre wohl kaum ein Vermieter so dumm und ungeschickt, eine solche fristlose Kündigung auszusprechen.
- Anonymvor 7 Jahren
Ein ähnliches Ding ist letztes Jahr mal in DDorf passiert. Die lesbische Mieterin trat die Flucht nach vorne an und bot dem Hauseigner an, ihm einen zu blasen. Der völlig verdutzte Mann ließ von seinem Kündigungsvorhaben umgehend ab.
- Anonymvor 7 Jahren
Nein, Gleichgeschlechtlichkeit ist kein Kündigungsgrund