Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 7 Jahren

Darf ein Vermieter einen Mieter fristlos kündigen, weil er (s. D.)?

keine Homosexuellen in seiner Wohnung haben möchte?

Wenn er selbst sieht oder erfährt, dass sein Mieter einen Partner hat?

Besser gesagt, darf dieser Mieter seinen Vermieter wegen Diskriminierung anzeigen?

Wie sieht es da gesetzlich aus?

Der Vermieter erfuhr es erst einige Zeit nach dem Einzug des Mieters.

Danke für die Antworten

16 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Miete - Hier gilt ähnliches wie im Arbeitsrecht: Homosexualität ist kein Kündigungsgrund.

    Einen Vermieter kann man durchaus wegen Diskriminierung anzeigen. Warum sollte dies nicht möglich sein.

    http://www.schwulst.de/content/MietrechtFuerSchwul...

  • Berni
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die sexuelle Orientierung eines Mieters hat einen Vermieter absolut nicht zu interessieren ! Mit einer Kündigung aus diesem Grund fällt der Vermieter auf den Bauch. Ein intelligenter Vermieter lässt sich dann eine rechtlich saubere "Schweinerei" einfallen, um den Mieter los zu werden.

  • vor 7 Jahren

    Die sexuelle Orientierung geht den Vermieter nichts an. Das wäre ja noch schöner, nächstens dürfen Vermieter ihre Mieter aus der Wohnung werfen, weil sie das falsche Auto fahren, Pizza essen oder grüne Pullover tragen.

    Der Vermieter darf auch einem Mieter nicht verbieten, dass dessen Lebenspartner mit einzieht bzw. dies ist kein Kündigungsgrund.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ein Vermieter darf nicht ausschliessen, dass ein Mieter eine/n LebenspartnerIn in der Wohnung aufnimmt ..

    Solche " Zölibatsklauseln " sind schon lange unwirksam ....

    ...und das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften .

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 7 Jahren

    Auch wenn die Wohnung nur für eine Person vermietet wurde kann man seinen Lebenspartner(in) aufnehmen. Ein Grund zum Kündigen gibt es nicht. Den Vermieter darauf hinweisen, dass man eine Anzeige wegen Diskriminierung macht.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Auch ich bestätige es noch einmal :

    Die sexuelle Orientierung eines Mieters geht den Vermieter nichts an. Und selbst wenn der Mietvertrag nur auf eine Person läuft kann der Vermieter rechtlich nichts gegen einen Lebensgefährten einwenden. Der Lebensgefährte muß dem Vermieter und dem Meldeamt gemeldet werden und das war´s. Der Vermieter darf dann die Nebenkosten erhöhen, mehr nicht.

    Allerdings ...

    Gibt es eine Klausel die m² der vermieteten Wohnung betreffend so weit ich weiß, das kannst Du googeln.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Klar, darf er ihn wegen Diskriminierung anzeigen...-Aber muss man ja erstmal beweisen, das er diskriminiert hat...-

  • vor 5 Jahren

    Nein, das darf er nicht.

  • vor 7 Jahren

    Der Vermieter hat nur dann eine Kündigungsmöglichkeit (aber nicht fristlos), wenn jemand zusätzliches einzieht und diese zusätzliche Person nicht angemeldet wurde und insbesondere die Kapazität der Wohnung übersteigt (z.B. bei Einraumwohnung).

    Bloss weil ein Mieter einen neuen Partner hat, der ab und zu auf Besuch kommt, ist definitiv keine Kündigung zulässig - und der Vermieter könnte bei einer Strafanzeige wegen Diskriminierung und Nötigung (Kündigung!) sogar verurteilt werden.

    So wie Du schreibst, ist das alles aber bloss eine Befürchtung - in der Praxis wäre wohl kaum ein Vermieter so dumm und ungeschickt, eine solche fristlose Kündigung auszusprechen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ein ähnliches Ding ist letztes Jahr mal in DDorf passiert. Die lesbische Mieterin trat die Flucht nach vorne an und bot dem Hauseigner an, ihm einen zu blasen. Der völlig verdutzte Mann ließ von seinem Kündigungsvorhaben umgehend ab.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein, Gleichgeschlechtlichkeit ist kein Kündigungsgrund

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.