Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
10 Antworten
- HabuLv 7vor 5 JahrenBeste Antwort
Ja , die Möglichkeit des Pfandrechts hat auch ein Vermieter oder Eigentümer eines Mietobjektes unter bestimmten Voraussetzungen . ( BGB )
- MarjorieLv 7vor 5 Jahren
Ja, darf er, aber die Forderung des Vermieters muss tituliert sein. Ohne einen Titel würde es Eigenmacht darstellen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 5 Jahren
Mietzahlungen in Verzug?
Ist der Mieter mit seiner Miete in Verzug kann der Vermieter Schadenersatz fordern. Folgende Forderungen können Vermieter geltend machen:
– Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz der Deutsche Bundesbank. § 288 BGB
– Überziehungszinsen: Rutscht das Konto des Vermieters wegen der ausbleibenden Miete ins Minus kann der Vermieter dem Mieter die Überziehungszinsen berechnen.
– Mahngebühren: Ab der 2. Mahnung kann der Vermieter pauschal eine Mahngebühr von 3-15€ verlangen.
– Kommt es gar zu einer Klage, muss der Mieter auch für die Gerichtskosten und Anwaltskosten aufkommen. Zumindest wenn der Vermieter im Recht ist (www.immobilien-einblick.de/mietzahlung).
Quelle(n): www.immobilien-einblick.de - Anonymvor 5 Jahren
Nein, nur mit Titel und Gerichtsvollzieher.
- Anonymvor 5 Jahren
Ja darf er