Müssen auf bekannt gewordene Schmiergelder im nachhinein Steuern bezahlt werden?

Oder sind Schmiergelder steuerfrei?

Jürgen NRW2015-06-17T08:45:27Z

Ja und die Rückzahlung ist steuermindernd.


Einem ArbN von Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind weder Arbeitslohn noch gewerbliche Einkünfte, sondern stellen sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG dar (BFH Beschluss vom 20.7.2007, XI B 193/06, BFH/NV 2007 1887 (NV).

Das Zurückzahlen von – gem. § 22 Nr. 3 EStG als sonstige wiederkehrende Einkünfte steuerpflichtigen – Bestechungsgeldern in einem späteren Veranlagungszeitraum ist im Abflusszeitpunkt in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen.

Das Verlustausgleichs- und Verlustabzugsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG steht nicht entgegen (BFH Urteil vom 11.11.2008, IX R 14/07, BStBl I 2009, 309).

Anonym2015-06-17T01:08:37Z

sicherlich, steuerfrei. Es wurde nicht gemeldet wie einige Fragen hier.

Brian W. Ashed2015-06-17T00:56:35Z

Noch interessanter ist doch,
ob man sie nachträglich von selbiger absetzen kann!