Müssen auf bekannt gewordene Schmiergelder im nachhinein Steuern bezahlt werden?
Oder sind Schmiergelder steuerfrei?
Oder sind Schmiergelder steuerfrei?
Jürgen NRW
Ja und die Rückzahlung ist steuermindernd.
Einem ArbN von Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind weder Arbeitslohn noch gewerbliche Einkünfte, sondern stellen sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG dar (BFH Beschluss vom 20.7.2007, XI B 193/06, BFH/NV 2007 1887 (NV).
Das Zurückzahlen von – gem. § 22 Nr. 3 EStG als sonstige wiederkehrende Einkünfte steuerpflichtigen – Bestechungsgeldern in einem späteren Veranlagungszeitraum ist im Abflusszeitpunkt in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen.
Das Verlustausgleichs- und Verlustabzugsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG steht nicht entgegen (BFH Urteil vom 11.11.2008, IX R 14/07, BStBl I 2009, 309).
Anonym
sicherlich, steuerfrei. Es wurde nicht gemeldet wie einige Fragen hier.
Brian W. Ashed
Noch interessanter ist doch,
ob man sie nachträglich von selbiger absetzen kann!