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Müssen auf bekannt gewordene Schmiergelder im nachhinein Steuern bezahlt werden?
Oder sind Schmiergelder steuerfrei?
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 6 Jahren
Ja und die Rückzahlung ist steuermindernd.
Einem ArbN von Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind weder Arbeitslohn noch gewerbliche Einkünfte, sondern stellen sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG dar (BFH Beschluss vom 20.7.2007, XI B 193/06, BFH/NV 2007 1887 (NV).
Das Zurückzahlen von – gem. § 22 Nr. 3 EStG als sonstige wiederkehrende Einkünfte steuerpflichtigen – Bestechungsgeldern in einem späteren Veranlagungszeitraum ist im Abflusszeitpunkt in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen.
Das Verlustausgleichs- und Verlustabzugsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG steht nicht entgegen (BFH Urteil vom 11.11.2008, IX R 14/07, BStBl I 2009, 309).
- Brian W. AshedLv 7vor 6 Jahren
Noch interessanter ist doch,
ob man sie nachträglich von selbiger absetzen kann!
- Anonymvor 6 Jahren
sicherlich, steuerfrei. Es wurde nicht gemeldet wie einige Fragen hier.