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Müssen auf bekannt gewordene Schmiergelder im nachhinein Steuern bezahlt werden?

Oder sind Schmiergelder steuerfrei?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Ja und die Rückzahlung ist steuermindernd.

    Einem ArbN von Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind weder Arbeitslohn noch gewerbliche Einkünfte, sondern stellen sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG dar (BFH Beschluss vom 20.7.2007, XI B 193/06, BFH/NV 2007 1887 (NV).

    Das Zurückzahlen von – gem. § 22 Nr. 3 EStG als sonstige wiederkehrende Einkünfte steuerpflichtigen – Bestechungsgeldern in einem späteren Veranlagungszeitraum ist im Abflusszeitpunkt in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen.

    Das Verlustausgleichs- und Verlustabzugsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG steht nicht entgegen (BFH Urteil vom 11.11.2008, IX R 14/07, BStBl I 2009, 309).

  • vor 6 Jahren

    Noch interessanter ist doch,

    ob man sie nachträglich von selbiger absetzen kann!

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    sicherlich, steuerfrei. Es wurde nicht gemeldet wie einige Fragen hier.

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