Wer muss den Schaden der Versicherung melden? Mieter oder Vermieter?

Wir stellen uns gerade die Frage wer einen Wasserschaden seiner Versicherung melden muss, der Vermieter oder der Mieter?

Folgendes ist geschehen: Die Wasserzuleitung zum Spühlkasten des WC ist in Abwesenheit der Mieter vom Spühlkasten gerutscht und hat das gesamte Bad unter Wasser gesetzt.

Hat jemand hierfür einen TIP?

Berni2013-11-14T09:22:39Z

Beste Antwort

Für diesen Wasserschaden ist die Hausratsversicherung des Mieters
zuständig. Folglich hat der Mieter den Wasserschaden seiner Versicherung zu melden.

Tom F2013-11-17T23:52:27Z

Schaden in der Wohnung: Hausratversicherung (Meldung durch Mieter)
Schaden außerhalb Wohnung Privathaftpflichtversicherung (Meldung durch Mieter)
Schaden am Gebäude: Gebäudeversicherung (Meldung durch Vermieter nach Meldung des Mieters)
Schaden am Spülkasten: Warum rutscht die Zuleitung überhaupt runter? Diese ist doch fest mit dem Spülkasten verbunden? Schon sehr eigenartig, welche Schäden da passieren.

Für beide (Mieter/Vermieter)! Der Schadenort ist ausschlaggebend (Reihenfolge wie geschrieben). Hier muss auch der Handwerker geholt werden, der den Spülkasten installiert hat. Hoffentlich gibt es einen?

Mätes2013-11-14T10:03:48Z

Der Vermieter ist dafür zuständig ist fest eingebaut und gehört zum Haus.
Mfg.:Mätes

Sprendlinger2013-11-14T10:01:26Z

Beide Versicherungen melden. Die Leitungsversicherung zahlt zu 100%, die Hausratvers. des Mieters zahlt für die Möbel mit Wasserschaden. Hat der Mieter schuldhaft zum Schaden beigetragen, übernimmt die Haftpflicht die Regressforderungen der Versicherungen

Anonym2013-11-14T09:18:00Z

Am besten an beide!

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