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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Muss sich der Vermieter vorher anmelden, bevor er dem Mieter einen Besuch abstattet?

Hallo!

Ich hab' nun schon von mehreren Seiten gehört, dass sich der Vermieter anzukündigen hat, schriftlich oder telefonisch, bevor er den Mieter "besucht" und/oder gar die Wohnung betreten möchte.

Gibt es da rechtlich einen mind. Zeitraum, in dem er sich anzukündigen hat (z.B. eine Woche vorher ect.) und gilt das auch für die restliche Hausverwaltung/Hausmeister?!

Danke im Voraus für die Antworten.

13 Antworten

Bewertung
  • Bjoern
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schau Dir mal unten angehängten Link an, der sollte alle Fragen beantworten.

    Es ist übrigends egal, ob der Vermieter oder eine Person in dessen Auftrag. Liegt keine Dringlichkeit vor (Wasserrohrbruch, Offene Fenster bei Sturm, etc), darf niemand die Wohnung ohne Ankündigung betreten.

  • Sunny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, eine Besichtigung muss rechtzeitig mit dem Mieter abgestimmt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wichtig ist: Warum will er kommen? Nur mal nach dem "Rechten" zu sehen geht nicht! Das ist ein (Verwaltungsgericht München) unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Du mußt ihn also nicht reinlassen. Wenn Du in der Wohnung Mängel festgestellt hast, ihn um eine Besichtigung diesbezüglich gebeten hast, dann ist ein Termin zu vereinbaren, der dann flexibel unter den Vertragspartnern auszuhandeln ist.

    Ich halte es mit meinen Mietern so: Sie mailen mir das Problem, ich maile ihnen 3 Terminvorschläge, sie mailen mir an welchem Termin sie können, dann geht das ganz locker über die Bühne.

    Aber mal zu Behaupten, das dachte ich bis 2007 auch, man hat ja 1 mal im Jahr das Recht die Wohnung zu betreten, um nach dem "Rechten" zu sehen, das ist Vergangenheit! Das geht gar nicht mehr. Und das ist (nicht unbedingt) gut so.

    Reinlassen mußt Du nur die, die Du auch gebeten hast zu kommen, ansonsten ist Deine Wohnung tabu.

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, muss er.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Wenn er einfach nur so schauen möchte, ob alles in Ordnung ist mindestens 2 Wochen vorher, wenn ein Mangel vorliegt nach Schwere auch kurzfristiger, wenn er verkaufen möchte auch. Du bist Besitzer der gemieteten Bude bis deine Kündigungsfrist zuende ist. Betritt er die Wohnung gegen deinen Willen ist das Hausfriedensbruch. Du kannst ihm sogar Hausverbot erteilen,wenn er dich beleidigt oder bedroht hat. Dann dürfte er sein Besichtigungsrecht nur noch durch einen Mittelsmann ausüben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hier kannst du alles genau nachlesen

    http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadm...

  • vor 1 Jahrzehnt

    lol funship, es geht hier um das gesetzliche, nicht wie du das gerne handhabst.

    Er muss sich vorher anmelden! Mindestens 1 Tag und dann darf er auch rein, wenn es begründet ist (Besichtigung wegen ev. Renovierung, etc)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vermieter hat das Recht deine gemietete Wohnung zu betreten, aber

    nicht alleine und nur nach mind 24Std vorheriger Ankündigung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja muss er 3 tage vorher

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Die Details sollten im Mietvertrag stehen.

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