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Wer muss den Schaden der Versicherung melden? Mieter oder Vermieter?

Wir stellen uns gerade die Frage wer einen Wasserschaden seiner Versicherung melden muss, der Vermieter oder der Mieter?

Folgendes ist geschehen: Die Wasserzuleitung zum Spühlkasten des WC ist in Abwesenheit der Mieter vom Spühlkasten gerutscht und hat das gesamte Bad unter Wasser gesetzt.

Hat jemand hierfür einen TIP?

7 Antworten

Bewertung
  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Für diesen Wasserschaden ist die Hausratsversicherung des Mieters

    zuständig. Folglich hat der Mieter den Wasserschaden seiner Versicherung zu melden.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Am besten an beide!

  • vor 8 Jahren

    Beide Versicherungen melden. Die Leitungsversicherung zahlt zu 100%, die Hausratvers. des Mieters zahlt für die Möbel mit Wasserschaden. Hat der Mieter schuldhaft zum Schaden beigetragen, übernimmt die Haftpflicht die Regressforderungen der Versicherungen

  • Tom F
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Schaden in der Wohnung: Hausratversicherung (Meldung durch Mieter)

    Schaden außerhalb Wohnung Privathaftpflichtversicherung (Meldung durch Mieter)

    Schaden am Gebäude: Gebäudeversicherung (Meldung durch Vermieter nach Meldung des Mieters)

    Schaden am Spülkasten: Warum rutscht die Zuleitung überhaupt runter? Diese ist doch fest mit dem Spülkasten verbunden? Schon sehr eigenartig, welche Schäden da passieren.

    Für beide (Mieter/Vermieter)! Der Schadenort ist ausschlaggebend (Reihenfolge wie geschrieben). Hier muss auch der Handwerker geholt werden, der den Spülkasten installiert hat. Hoffentlich gibt es einen?

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  • vor 8 Jahren

    Der Vermieter meldet es seiner Gebäudeversicherung

    und der Mieter seiner Hausratversicherung.

    Die Versicherungen sprechen sich dann untereinander ab.

  • Mätes
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Der Vermieter ist dafür zuständig ist fest eingebaut und gehört zum Haus.

    Mfg.:Mätes

  • Habu
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der Vermieter bekommt erst dann etwas von dem Vorfall mit , wenn der Mieter

    das seiner Hausverwaltung / Vermieter meldet. Es stellt sich dann die Frage

    wie der Wasserschaden entstanden ist. Ist es eigenes Verschulden oder

    eine Leitung , die vom Vermieter repariert werden muss. Wenn der Mieter

    über mir einen Rohrbruch hat , dann lasse ich durch Mieter oder Feuerwehr

    das Wasser abstellen . Die Schäden sind dann durch Hausratsversicherung

    abgedeckt. Für den Mieter ist immer der Vermieter der Ansprechpartner.

    Dem muß der Schaden gemeldet werden .

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