Was gilt als eheähnliche Gemeinschaft?

Im Sinne des Sozialgesetzes? Reicht es schon zusammenzuleben oder gehört auch eine gegenseitige Verfügungsgewalt über die jeweiligen Konten des Partners dazu? Oder ist es ganz anders?

2013-11-03T13:10:17Z

@Kapaun: "über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen" was genau bedeutet das?

2013-11-03T13:12:59Z

Noch eine Frage: wenn es darum geht, dass nicht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zum Tragen kommt (also mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide - es geht nicht darum, dass wir füreinander einstehen müssen) sondern ob und wie hoch ich Unterhalt für meine pflegebedürftige Mutter, die Grundsicherung erhält, bezahlen muss. In wie weit wird in diesem Fall von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen?

Kapaun2013-11-03T12:27:05Z

Beste Antwort

Eine solche Einstehensgemeinschaft liegt nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II vor, wenn

eine Person mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft#2006_bis_heute


"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."

P.S.: Das bedeutet meines Erachtens, dass du über seine Konten verfügungsberechtigt bist.

cat2013-11-03T12:31:07Z

Hier ein Link dazu !
http://www.finanztip.de/recht/familie/eheaehnliche-gemeinschaft.htm
LG cat !

No Name2013-11-03T12:27:01Z

Was ist Dir denn??
Es gibt keine "Verfügungsgewalt über die jeweiligen Konten des Partners", daß wäre gesetzeswidrig, weißt Du das denn nicht?

Man darf ja auch nicht mit dem Führerschein des Partners umher fahren und man darf also auch seine Bank Pin nicht dem Partner geben.
Im Falles eines Kontomißbrauches, würde die Bank nicht haften.

Kapaun...das sind Sonder-Regelungen und keine Eheähnlichen Gemeinschaften.