Was gilt als eheähnliche Gemeinschaft?
Im Sinne des Sozialgesetzes? Reicht es schon zusammenzuleben oder gehört auch eine gegenseitige Verfügungsgewalt über die jeweiligen Konten des Partners dazu? Oder ist es ganz anders?
@Kapaun: "über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen" was genau bedeutet das?
Noch eine Frage: wenn es darum geht, dass nicht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zum Tragen kommt (also mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide - es geht nicht darum, dass wir füreinander einstehen müssen) sondern ob und wie hoch ich Unterhalt für meine pflegebedürftige Mutter, die Grundsicherung erhält, bezahlen muss. In wie weit wird in diesem Fall von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen?