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Was gilt als eheähnliche Gemeinschaft?

Im Sinne des Sozialgesetzes? Reicht es schon zusammenzuleben oder gehört auch eine gegenseitige Verfügungsgewalt über die jeweiligen Konten des Partners dazu? Oder ist es ganz anders?

Update:

@Kapaun: "über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen" was genau bedeutet das?

Update 2:

Noch eine Frage: wenn es darum geht, dass nicht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung zum Tragen kommt (also mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide - es geht nicht darum, dass wir füreinander einstehen müssen) sondern ob und wie hoch ich Unterhalt für meine pflegebedürftige Mutter, die Grundsicherung erhält, bezahlen muss. In wie weit wird in diesem Fall von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen?

3 Antworten

Bewertung
  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Eine solche Einstehensgemeinschaft liegt nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II vor, wenn

    eine Person mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Geme...

    "Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    länger als ein Jahr zusammenleben,

    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."

    P.S.: Das bedeutet meines Erachtens, dass du über seine Konten verfügungsberechtigt bist.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren
  • vor 8 Jahren

    Was ist Dir denn??

    Es gibt keine "Verfügungsgewalt über die jeweiligen Konten des Partners", daß wäre gesetzeswidrig, weißt Du das denn nicht?

    Man darf ja auch nicht mit dem Führerschein des Partners umher fahren und man darf also auch seine Bank Pin nicht dem Partner geben.

    Im Falles eines Kontomißbrauches, würde die Bank nicht haften.

    Kapaun...das sind Sonder-Regelungen und keine Eheähnlichen Gemeinschaften.

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