Was passiert nach dem Tot meines Mieters und welche Rechte hab ich als Vermieter?
Hallo Leute! Ich habe da eine Frage: Kurze Erklärung: Ich habe vor 1 Woche ein 16-Famillien-Haus gekauft und alle Wohnungen sind vermietet, 90 % der Mietern sind >70 Jahre... Ich mag sie, aber! sie bezahlen 70 % weniger Miete als der normale Mietpreis, also wenn die Mietern sterben(was ich nicht will, sie sind auch menschen) wass passiert dann? Also, alle alte mieter vom haus sind schon >30 Jahre im Mietverhältnis, Also meine Frage: Wass passiert nach dem Tod der mieter, welche rechte hab ich, und ich würde neue mieter im wohnung haben, ABER alle haben entweder eine Frau/Mann oder einen Kind, Welche Gründe würden ausreichen um eine Sonderkündigung entstehen kann Schöne Grüße (bitte nicht schlechte komentare abgeben,bitte nicht schreiben: MANN, bist du ein schlechter Vermieter, etc.) Danke
mzi2013-04-27T08:38:37Z
Beste Antwort
Hi,
erstmal hast du keine (noch) Rechte an der Wohnung, wenn der Mieter stirbt. Die Erben treten erstmal in das Mietverhältnis ein. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Erben kündigen das Mietverhältnis fristgerecht. Ab "Auszug" gehört dir die Wohnung wieder komplett.
- Der Erbe zieht selber ein und zahlt pünktlich seine Miete.
Da du offenbar recht unerfahren auf diesem Gebiet bist, solltest du dich beim Eigentümerverband informieren,was deine rechte und Pflichten sind.
Menschen, die in den Wohnungen deiner Mieter mitwohnen und deren Erben sind haben das echt den Mietvertrag zu übernehmen oder kurzfristig nach dem Tod des Hauptmieters zu Kündigen(Sonderkündigungsrecht des Mieters). Du hast kein Recht, aus dem Grund zu kündigen. Aber was hält dich ab, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Schrittweise natürlich und nicht mehr als 20% in 3 Jahren. Erkundige dich bei Haus und Grund.
Also 1. Könnte man ja mal die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anheben und 2. Wenn ein Mieter verstorben ist würde ich das nächste Polizeirevier kontaktieren . Die werden dann schon Weiteres veranlassen oder Dir Hinweise geben was Du veranlassen sollst oder musst . Soweit den Mietern nichts Gravierenden vorzuwerfen ist wirst Du wohl kaum kündigen können .
So lange die jetzigen Mieter mit einem ordnungsgemäßen Mietvertrag in dem Haus wohnen, kannst du nur innerhalb der maximalen Grenzen des aktuellen Mietrechts in der Fassung von 2012 die Miete erhöhen. Aus deinen Worten lese ich dieses Ziel heraus. Erst wenn neue Mietverträge geschlossen werden, kannst du den Mietzins auf die ortsübliche Vergleichsmiete festsetzen.
Wenn ein Mieter stirbt, treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Du kannst in diesem Fall das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das setzt allerdings voraus, dass die Erben nicht selbst in der Wohnung gewohnt haben. Auch andere Personen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) sind berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten. In diesem Fall hast Du ebenfalls kein außerordentliches Kündigungsrecht (die Mieter allerdings schon).