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Was passiert nach dem Tot meines Mieters und welche Rechte hab ich als Vermieter?
Hallo Leute! Ich habe da eine Frage: Kurze Erklärung: Ich habe vor 1 Woche ein 16-Famillien-Haus gekauft und alle Wohnungen sind vermietet, 90 % der Mietern sind >70 Jahre... Ich mag sie, aber! sie bezahlen 70 % weniger Miete als der normale Mietpreis, also wenn die Mietern sterben(was ich nicht will, sie sind auch menschen) wass passiert dann? Also, alle alte mieter vom haus sind schon >30 Jahre im Mietverhältnis, Also meine Frage: Wass passiert nach dem Tod der mieter, welche rechte hab ich, und ich würde neue mieter im wohnung haben, ABER alle haben entweder eine Frau/Mann oder einen Kind, Welche Gründe würden ausreichen um eine Sonderkündigung entstehen kann Schöne Grüße (bitte nicht schlechte komentare abgeben,bitte nicht schreiben: MANN, bist du ein schlechter Vermieter, etc.) Danke
10 Antworten
- mziLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Hi,
erstmal hast du keine (noch) Rechte an der Wohnung, wenn der Mieter stirbt.
Die Erben treten erstmal in das Mietverhältnis ein. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Erben kündigen das Mietverhältnis fristgerecht. Ab "Auszug" gehört dir die Wohnung wieder komplett.
- Der Erbe zieht selber ein und zahlt pünktlich seine Miete.
Da du offenbar recht unerfahren auf diesem Gebiet bist, solltest du dich beim Eigentümerverband informieren,was deine rechte und Pflichten sind.
Gruß
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Du hast kein Sonderkündigungsrecht bei Todesfällen.
Mit dem Tod des Mieters endet nicht das Mietverhältnis. Der Erbe kann in den Mietvertrag eintreten oder ihn innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist beenden (§ 564 BGB). Vorrangig gegenüber dem Erben sind mietvertraglich aber der Ehegatte und der Lebenspartner sowie die Kinder des verstorbenen Mieters (§ 563 BGB) sowie danach sonstige Mitmieter (Hausgenossen, § 563a BGB).
- Anonymvor 8 Jahren
Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Es gibt für dich kein Sonderkündigungsrecht. Fertig, aus.
Ziemlich mutig von dir, eine solche Immobilien zu erwerben, so ganz ohne einen blassen Schimmer vom Mietrecht :-)
Wenn du das ändern willst, gibt es weitaus bessere Foren als Clever.
- Slovak08Lv 7vor 8 Jahren
So lange die jetzigen Mieter mit einem ordnungsgemäßen Mietvertrag in dem Haus wohnen, kannst du nur innerhalb der maximalen Grenzen des aktuellen Mietrechts in der Fassung von 2012 die Miete erhöhen. Aus deinen Worten lese ich dieses Ziel heraus.
Erst wenn neue Mietverträge geschlossen werden, kannst du den Mietzins auf die ortsübliche Vergleichsmiete festsetzen.
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- vor 4 Jahren
Halte die Füße nonetheless, bis dein Vermieter wieder da ist. Für mich klingt das so, als seinen die Wohnungen in deinem Haus Eigentumswohnungen und wenn das der Fall ist, dann müssen sich alle Eigentümer zusammensetzen und eine Regelung finden ( meist durch Abstimmung ), die dann auch schriftlich festgehalten werden muss. Du als Mieter kannst da nichts machen. Ich hatte mal eine ETW und kenne diese Streitigkeiten nur zu gut! Hoffe ihr findet eine Lösung!
- Anonymvor 8 Jahren
Menschen, die in den Wohnungen deiner Mieter mitwohnen und deren Erben sind haben das echt den Mietvertrag zu übernehmen oder kurzfristig nach dem Tod des Hauptmieters zu Kündigen(Sonderkündigungsrecht des Mieters). Du hast kein Recht, aus dem Grund zu kündigen. Aber was hält dich ab, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Schrittweise natürlich und nicht mehr als 20% in 3 Jahren. Erkundige dich bei Haus und Grund.
- HarmonieZielLv 7vor 8 Jahren
Hier lohnt es sich für Dich dem Haus - und Grundbesitzer Verein beizutreten.
Aus der Summe der vielen Lernvorgänge anderer Vermieter kannst Du nur provitieren.
Die haben sogar eigene kompentente Rechtsanwälte mit profunden Kenntnissen.
Erfolg kommt von Wissen und Tun.
Guter Rat ist bezahlbar und rechnet sich.
- Anonymvor 8 Jahren
Wenn ein Mieter stirbt, treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Du kannst in diesem Fall das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das setzt allerdings voraus, dass die Erben nicht selbst in der Wohnung gewohnt haben. Auch andere Personen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) sind berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten. In diesem Fall hast Du ebenfalls kein außerordentliches Kündigungsrecht (die Mieter allerdings schon).
- michaLv 6vor 8 Jahren
Also 1. Könnte man ja mal die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anheben und 2. Wenn ein Mieter verstorben ist würde ich das nächste Polizeirevier kontaktieren . Die werden dann schon Weiteres veranlassen oder Dir Hinweise geben was Du veranlassen sollst oder musst . Soweit den Mietern nichts Gravierenden vorzuwerfen ist wirst Du wohl kaum kündigen können .