Hartz4 und Eigenheim, verträgt sich dass?

oder muss ich mein kleines Haus verkaufen, nach 40 Jahren Eigentum?
Damit ich Einkommen zum überleben habe-Oder bekomme ich H.4 trotz Eigentum?

blauclever2012-11-26T06:06:43Z

Beste Antwort

Verträgt sich gut, siehe hier:
"Nicht bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden Vermögens zu erfassen ist darüber hinaus gemäß § 12 III 1 Nr.4 SGB II ein selbst genutztes Hausgrundstück (Eigenheim) von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung.

Diese Ausnahmeregelung soll der Deckung der Bewahrung der bisherigen Familienwohnung dienen und betrifft lediglich bebaute Grundstücke. Zudem muss das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung vom hilfebedürftigen Eigentümer gegenwärtig selbst bewohnt oder zumindest mitbewohnt werden. Die Regelung erfasst nur den Hauptwohnsitz, der den Lebensmittelpunkt bildet, nicht aber einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus.

Die Angemessenheit des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung bestimmt sich lediglich nach deren Größe. Andere wertbildende Faktoren wie Ausstattung, Lage oder der Gesamtwert der Immobile sind demnach unerheblich. Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von bis zu 130m².

Konkret geht die Durchführungsanordnung der Bundesagentur für Arbeit zurzeit von einer Angemessenheit ohne weitere Prüfung aus, wenn 80m² für 1-2 Personen, 100m² für 3 Personen und 120m² für 4 Personen im Falle einer Eigentumswohnung nicht überschritten sind. Im Falle eines Eigenheims werden hiernach jeweils 10m² mehr als offensichtlich angemessen zugestanden. Im Einzelfall sind Abweichungen von diesen Richtwerten nach oben denkbar, beispielsweise wenn in dem betreffenden Haushalt mehr als vier Personen leben oder berufliche oder körperliche Bedürfnisse (zum Beispiel bei Vorliegen einer Behinderung) eines Bewohners dies erfordern."
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

mytilena2012-11-26T15:04:21Z

Nein, du musst dein selbstgenutztes Haus nicht verkaufen.

Was eher problematisch ist, wenn nötige Reparaturen oder Erneuerung der Heizung o.ä, anstehen.

Ein Mieter einer Wohnung bekommt seinen H4-Satz und die Miete für eine angemessene Wohnung.
Der Hauseigentümer, der die Wohnung vermietet, bekommt die Miete und kann daraus neben den laufenden Kosten auch Rücklagen für Reparaturen, Sanierungen usw. bilden.
Diese Möglichkeit haben H4-Bezieher mit eigenen selbstgenutzten Haus nicht.

Und das ist nicht in Ordnung, weil es nicht gerecht ist.
Denn die meisten Eigenheimbesitzer sind ganz normale Arbeitnehmer gewesen, die lange sparten und oft auch mit eigener Hände Arbeit ihr Haus bauten.

openBOX#2012-11-26T14:10:55Z

wenn die unterhaltskosten nichjt über dem sozialhilfesatz liegen nein ;)
aber kann man auch da erfragen:
Bitte halten Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme Ihr Kassenzeichen / Vertragsgegenstandsnummer bereit.

Tel: 01801 / 003090

Sepp2012-11-26T14:06:30Z

Solltest du trotzdem bekommen je nach höhe der Monatlichen belastung.Aber am besten beim Amt Fragen da hier viel zu wenig infos sind.