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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Hartz4,eigenheim,getrennt lebend,getrennt lebender Ehepartner wohnt und bezahlt Eigenheim?

Hallo,

mein Mann und ich haben 2004 ein Haus gekauft.2008 haben wir uns getrennt.Seitdem wohnen meine 2 Mädels und ich in einer Mietwohnung und beziehen Hartz4.Mein Mann wohnt in unserem Haus und zahlt auch alles ,was mit dem Haus zu tun hat.

Die ARGE fordert nun ,dass mein Mann mich ausbezahlt oder das Haus verkauft werden soll,ansonsten streichen die mir komplett mein Hartz4!!!!

Dürfen die das? Die ARGE hat ja keine Kosten für das Haus,da mein Mann ja alles zahlt.

Danke für eure Antworten

Update:

Wir beziehen seit unserer Trennung (seit Februar 2008) Hartz4.Gab vorher nie große Probleme wegen des Hauses.

Update 2:

Die Kinder und ich haben nach unserer Trennung erstmal im Haus gelebt.Die ARGE hat zwar die Tilgung der Bankraten übernommen,aber die ganzen restlichen Nebenkosten wie Grundstückssteuern,Wfa,Müllabfuhr etc. mußte ich von dem Hartz4 selber bezahlen.Und wie ihr euch denken könnt,hat das hinten und vorne nicht hin gehauen.Also zog mein Mann ins Eigenheim,damit wir das Haus nicht verlieren.

9 Antworten

Bewertung
  • Monika
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    1. die ARGE hat Recht:

    § 3 SGB II

    (3) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann; die nach diesem Buch vorgesehenen Leistungen decken den Bedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

    Deinen Bedarf kannst Du entweder aus Einkommen, Vermögen, Leistungen anderer Träger oder Unterhalt decken.

    In dem Fall aus Vermögen, da Du sicherlich mit im Grundbuch stehst.

    Zarter Hinweis: Dein Mann kann ja eine Hypothek auf das Haus aufnehmen und dich ausbezahlen.

    Wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist und dein Mann sämtliche Kreditraten zahlen sollte, ist die Situation etwas anders. Hier bin ich aber überfragt.

    2. Was mich wundert ist folgendes: Warum wohnst Du nicht in dem Haus mit deinen beiden Töchtern? Dein Bedarf an dem Haus ist doch wesentlich höher einzustufen als der deines alleine wohnenden Ehemannes?

  • vor 10 Jahren

    Wenn Du eingetragener Miteigentümer am Grundstück bist, bist Du ja nicht bedürftig, i.S. von Hartz 4, sondern besitzt Vermögen. Damit kannst Du den Lebensunterhalt einige Jahre selbst finanzieren, ohne die Steuerzahler zu beanspruchen. Also ist es gerecht und richtig was verlangt wird. Insofern muss Dein Ex dich auszahlen, oder wenn er das nicht kann die Immobilie verkaufen.

  • Raik
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    die ARGE hat aber die Kosten für Euch. Und Dir gehört die Hälfte vom Haus. Wenn man das verkauft könntest Du einige Zeit davon leben, was wiederum die ARGE entlastet.

    Also alles korrekt.

  • Jan
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    stimmt...die haben keine Kosten aber du hast da Kapital drin wo du von Leben kannst.....klar dürfen die das.

    LG

    Jan

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  • .**.
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Logisch. Das Haus ist gehört dir zur Hälfte, und dein Mann zieht den alleinigen Nutzen aus deinem Eigentum, während du selber von öffentlichen Mitteln lebst. Dein Anteil ist eigenes Vermögen und muss eingesetzt werden. Komische Frage.

  • vor 10 Jahren

    Das ist aber gemeinsames Eigentum, was erst aufgebraucht werden muss, eh ihr H4 bekommt.

    Anders würde es aussehen, wenn du das selbst Haus bewohnen würdest, dann dürftet ihr es bis zu einer gewissen Größe behalten.

    http://www.arbeitsratgeber.com/hartz-iv-vermoegen-...

  • vor 10 Jahren

    es kommt darauf an wie lange die laufzeit des darlehns ist!

    nach 4jahren kann noch nicht so viel getilgt worden sein, um dir den anspruch von 50% zu überlassen.

    vor allem wenn das haus verkauft wird, kannst du davon auch nicht deinen unterhalt finanzieren --- die bank will auch ihr geld.

    lass dich aus dem grundbuch löschen, und lass dir dafür eine entschädigung im niedriegen 4stelligen bereich zahlen. dann kann dir keiner mehr was.

    am besten anwalt fragen.

  • vor 10 Jahren

    kann schon möglich sein, weil es ja ein Besitz ist.. also wem gehört der, Ihm alleine ...oder wem??

    Wenn Ihr aber nicht´s davon gehört, dann kann die Arge nichts davon verlangen..

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ...vertragt Euch wieder....zumindest so, dass ihr unter einem Dach leben könnt. Ansonsten wird die Armut zwischen Deinem Mann und Dir und Euren Kindern verteilt und Ihr werden alle im Elend leben....

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