Bekomme ich eine Strafe wenn...?
ich mich mit schnee auf der frontscheibe blitzen lasse? ich würde nur ein kleines guckloch lassen. damit kann ja nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer der fahrer war, oder?
ich mich mit schnee auf der frontscheibe blitzen lasse? ich würde nur ein kleines guckloch lassen. damit kann ja nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer der fahrer war, oder?
Lucius T Fowler
Beste Antwort
Du kannst behaupten, du hast eine Infrarotkamera vorne drin und kannst jederzeit den Gegenverkehr sehen auf einem Monitor, auch ohne freie Frontscheibe. Der Polizist wird dich dann fragen, "Heißt du zufällig Bond? JAMES Bond?"
Bei "Gucklöchern" wirst du nicht geblitzt, weil man mit "Guckloch" eher zu langsam als zu schnell fährt. Du weißt ja nicht einmal, wo links und rechts die Straße aufhört, und landest schnell im Graben. Mehr als 30-40 sind mit "Guckloch" nicht drin. Und "Gucklochfahren" lohnt sich auch bei tiefsten WInterverhältnissen nicht, weil der Zeitgewinn des Früherlosfahrens mit Guckloch und die dadurch notwendige Schneckengeschwindigkeit es nicht aufwiegt, wenn du erstmal zehn-zwölf Minuten lang mit voller Heizleistung deine Frontscheibe abtaust und danach "normal" fährst.
Anonym
wen dich vorher ein e streife sieht ,kommt es gar nicht erst zum blitzen.
Anonym
Hoffentlich.
Harald M
Wer einen Führerschein hat stellt nicht solche "Fragen".
Auch ohne Blitzer bist du mit mit Guckloch dran.
macika hört "Uriah Heep"
Soweit mir bekannt ist, steht in der StVO, dass das Auto vom Schnee befreit werden muss, bevor man sich ans Steuer setzt, also Scheiben, Scheinwerfer, Nummernschild, Dach, Motorhaube usw. muss komplett frei sein! Natürlich kann niemand verlangen, dass du auch während der Fahrt dafür sorgst, dass das Auto komplett schneefrei ist, wenn von oben weiterer Schnee fällt.
Wie hoch die Strafen sind, wenn du so fährst, wie du geschrieben hast, kann ich dir nicht sagen. Ich denke, es macht da noch einen Unterschied, ob du innerorts oder auÃerhalb erwischt wirst!