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14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
hallo
die strafe macht die tat nicht ungeschehen , daher kann sie auch nicht von schuldgefühlen befreien , sofern welche vorhanden sind.
die strafe auf eine begangene tat dient mehr der "ausgleichenden gerechtigkeit "
- stani_christineLv 6vor 1 Jahrzehnt
JA und NEIN !
Meiner Meinung nach gibt nur die Möglichkeit der echten Reue das Gefühl der Schuldbefreiung!
Je nach der Schwere der Schuld, die man auf sich geladen hat, sollte man bestrebt sein, das Vergehen so gut als möglich wiedergutzumachen.
Ist das nicht möglich, wie im Falle eines Unfalles mit Todesfolgen, so hilft dem Schuldigen nur die ehrliche Reue.
Bei normal empfindenden Menschen mit Ehrgefühl, wird es schon reichen, einen angestellten Parkschaden, selbst anzuzeigen und seiner Versicherung zu melden.
Das Problem ist, daà eben dieses normale Empfinden, in unserer Zeit der zunehmenden Anonymität, immer weniger wird.
Beim Parkschaden bleibt es nur bei materiellem Verlust.
Beim leichtsinnig, selbstverschuldeten Unfall mit Personenschaden geht es aber schon um Schuld.
Wie hoch müÃte die Strafe für ein Menschenleben sein, das dabei verloren geht?
Macht es den Menschen wieder lebendig? Mindert es den Schmerz der Angehörigen, wenn der Schuldige Strafe zahlt, oder ins Gefängnis mu�
Wie verarbeitet der Schuldige das Schreckensbild vor seinen Augen, das sich beim Anblick des zerfleischten Unfallopfers bietet?
Je nach Charakter und Vorleben, wird jeder Mensch unterschiedlich reagieren.
Der eine hat ein dickes Fell und lügt bis sich die Balken biegen, um sich reinzuwaschen. Für den ist Strafe weder Schuldbefreiung noch Sühne, weil es ihm egal ist, was er angestellt hat.
Den anderen werden die Schreckensszenen auf Jahre hinaus im Schlaf verfolgen. Der wird, wenn überhaupt, erst durch echte Reue zur Befreiung von Schuld kommen.
- SKYLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hi!
Das wäre ja wie mit der Beichterei im Beichtstuhl. Ich begehe eine Sünde, gehe beichten und habe dann ein reines Gewissen....,nee das geht zu weit!
Jeder Mensch mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn und voll verantwortlich für sein Tun und Handeln besitzt, je nach Straftat, auch nach VerbüÃen der Strafe noch das Gefühl der Schuld. Das nennt man Lebenserfahrung und da lernt man ja bekanntlich nie aus!!
mlG
Sylklu1
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du betrunken das kind deinen nachbarn über den haufen fährst, na ja, todesstrafe gibt es ja nicht in deutschland, und wenn du nicht vorbestraft bist, gibts ne strafe auf bewährung, doch diese schuld wird dir nie jemand abnehmen können, mit keinem geld der welt kannst du widergutmachen was du verbrochen hast. das ist dann die grösste und lebenslange strafe
- RosiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Kommt auf die Schuld an. Manchmal ist die Schuld nicht so groà wie die Strafe. Und manchmal ist das Gefühl der Schuld die einzigste Strafe und die schlimmste.
Man muà nicht eine Tat begehen um eine Schuld zu haben. Man kann auch an etwas Schuld tragen indem man nichts getan hat, oder nicht genug - solche Schuld kann man nicht bestrafen. Und da ist die einzige Strafe das Gefühl der Schuld.
- Michael FLv 4vor 1 Jahrzehnt
NEIN Strafe macht nicht IMMER frei vom Gefühl der Schuld; das kann so sein ist es aber ganz bestimmt nicht in allen Fällen.
Meiner Meinung nach ist Sühne eher eine Wiedergutmachung falls das überhaupt möglich ist
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du kein Gewissen hast, wird Strafe dich frei machen, ansonsten wirst du mit dem schlechten gewissen immer leben müssen. Das nennt man auch Erfahrung.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde sagen nein, wenn es etwas Gravierendes war. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Denen ist egal, was sie tun oder getan haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, da gibt es nur eine Strafe, die frei macht von Gefühlen & von dieser Strafe bin ich ein Gegner!!! :-)))
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, die obligatorischen Strafen, die Gerichte verhängen sind ohnehin meist unproportional. Da werden Supergauner mit einem Sträfchen aus der Portokasse "bestraft" und das Mütterchen, das sich umsonst zum Sozialamt kutschieren läÃt kriegt Haft aufgebrummt.
Abgesehen davon kann keine Haftstrafe ein Leben bzw. dessen Verlust je "sühnen".