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Hilfe strafe wegen Foto bei Ebay?

Hallo liebe User ich bin völlig aufgelöst. Ich habe bei Ebay ein paar Schuhe ersteigert die waren nur zu klein und der Verkäufer wollte nicht tauschen. Jetzt habe ich den Artikel bei ebay wieder eingestellt und weil ich keine Kamera habe habe ich das Foto von dem Verkäufer benutzt. Jetzt habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen und ich soll 1000 Euro strafe bezahlen. Muß man das wissen das man das nicht darf oder muß man drauf hin gewiesen werden. Ich freue mich über jede antwort die mir weiter helfen kann. Muß ich das jetzt wirklich bezahlen oder kann ich gegen angehen. Bitte helft mir

Update:

Ich muß nämlich gleich den Rechtsanwalt anrufen und da wäre es klug nicht ganz dumm da zu stehen

Update 2:

@Ulli irgendwie verstehe ich dich nicht ganz betrug von mir oder von denen ?

Update 3:

Leider habe ich keinen schriftverkehr mit dem Verkäufer denn ich hatte mit ihm telefoniert. Ich habe gerade mit dem Anwalt telefoniert und ich muß das zahlen und fertig.. Ich bin total fertig mit den Nerven könnte nur heueln denn 1000 euro bekomme ich nie zusammen

Update 4:

Aber wie soll ich denn beweisen das er der betrüger ist?

9 Antworten

Bewertung
  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf mich wirkt die Geschichte wie beabsichtigter Betrug. Es ging nicht um die Schuhe, es ging um die Strafe. Geh doch mal zur Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Natürlich gibt es Urheberrechte. Aber wenn ich ein Bild von einem Gegenstand mache, den ich verkaufen möchte, dann stelle ich mich doch nicht bei Rückgabewunsch aus nachvollziehbaren Gründen quer und durchforste dann noch mit zweifelhaftem Rechtsbeistand die Seiten nach meinem popeligen Schnappschuss. Die Sache stinkt.

    Der Verkäufer wollte nicht tauschen. Das scheint mir dein Trumpf zu sein. Hast du dazu noch Schriftverkehr (Mailaustausch z. B.). Viele Dinge muss der Händler tauschen. Gerade Sachen, die durch ein fehlendes wichtiges Merkmal (hier Größe) für den Käufer unbrauchbar werden. Ich glaube nicht, dass du mit dem Anwalt vernünftig reden kannst. Ich behaupte mal ganz frech, dass er seinen Beruf auf gültiger Rechtsgrundlage ausübt, aber auf unterirdisch tief gesunkener menschlich/moralischer.

    Schau mal! Ich habe das Gesetz gefunden. Er hätte die Schuhe nehmen müssen. Lies mal durch (weiter unten ist sogar Ebay als Beispiel genannt): http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

    Wenn ich das richtig sehe, hat dein merkwürdiger Verkäufer zuerst gegen das Fernabsatzgesetz verstossen und du warst so lieb, ihm das durchgehen zu lassen.

    Es wäre schön, wenn ein User, der sich auf dem Gebiet auskennt, weitere Informationen dazu beitragen könnte.

    @bigmama - Nein, natürlich nicht von dir! Von der Seite des Verkäufers aus in Zusammenarbeit mit diesem Anwalt. Man will an dein Geld über die Urheberrechte. Mir fiel das sofort auf, weil ich einen Bericht darüber gesehen habe (WISO oder eine ähnliche Verbrauchersendung).

    Nachtrag: Das tut mir sehr leid. Ich zittere richtig mit vor Wut. Du hast mit dem Anwalt telefoniert, der dir den Brief geschickt hat, ja? Bitte, bitte schildere den Sachverhalt der Verbraucherzentrale. Mündliche Beratung kostet dich ca. 6,-- Euro. Wenn sie schriftlich für dich tätig werden, dann werden es so ca. um die 15,-- Euro.

    Alles was mir jetzt noch zu diesen elenden Schurken einfällt, das würde eh geixt und dir nun auch nicht helfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer einfach das Bild eines anderen ohne dessen Genehmigung benutzt, ist arm dran; an Bildern besteht schliesslich ein Urheberrecht, das man nicht einfach ignorieren darf - es ist im Prinzip Diebstahl, genauso wie das Donwloaden urheberrechtlich geschützter Musik.

    Das ist das Gesetz - ein zusätzlicher Hinweis ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Ebay weist in seinen Bedingungen trotzdem darauf hin - aber du hast es ignoriert, was auf Vorsatz schliessen lässt.

    Als einzige Möglichkeit bleibt dir die Verhandlung mit dem Anwalt - der Betrag erscheint mir unangemessen hoch.

    WICHTIG - NACHTRAG:

    Erst mal nix zahlen, der Betrag ist zu hoch, der Anwalt muss den Schaden nachweisen, und das kann er wahrscheinlich gar nicht - siehe die Darstellung eines Fachanwalts hier: http://www.rettet-das-internet.de/interview_stroem...

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast das Urheberrecht des Verkäufers verletzt, weil du ihn nicht um Erlaubnis gefragt hast das Foto benutzen zu dürfen. Da du das Bild ohne seine Genehmigung verwendet hast, ist er im Recht und wahrscheinlich kommst du um die 1.000 € nicht drum rum.

    Ich sag nur Herr Knieper (www.marions-kochbuch.de). Der lässt seit geraumer Zeit eine Abmahnwelle nach der anderen durchs Land rollen und hat sich damit schon - per Gesetz zu Recht - dumm und dusselig verdient.

    Bei privater, nicht kommerzieller Verwendung von Fotos finde ich so hohe Strafgebühren total übertrieben, aber selbst da sind sie rechtskräftig. Und bei dir ist es ja kommerzielle Verwendung...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich persönlich finde das schon nicht gut das er den Schuh nicht ausgetauscht hat! für mich kein guter Verkäufer wenn er die Möglichkeit gehabt hätte!

    Zu dem Foto kann ich nur sagen das sie Urheber rechtlich geschützt sind und man nicht ohne Erlaubnis fremde Bilder veröffentlichen kann oder darf!

    Nur man kann aber auch seine Bilder schützen wenn man nicht will das sie ein unberechtigter sie herunterlädt! Ich würde mal behaupten der wartet nur darauf das sich einer an seine Bilder macht um dann ab zu kassieren!

    Versuche dich mit Ihm in Verbindung zu setzten und es so zu regeln.

    Wenn du ihm sagst warum du es gemacht hast ,lässt er viel eicht mit sich reden!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe.

    Im Kleingedruckten bei ebay wird auf das sogenannte Kunstuerhebergesetz hingewiesen, das sogenannte "Recht am Bild".

    Da hilft nur eins, Du brauchst Hilfe vom Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kommst Du da OHNE Anwalt nicht weiter.

    Jemand der sich damit auskennt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nach dem Urhebergesetzt wirst du die strafe zahlen müssen da hilft die auch kein anwalt

    es gibt im Moment viele Anwälte die nur auf Fehler warten und dann abmahnen

    schlimmer ist dann die Unterlassungserklärung, da ist die strafe 50 000 Euro

    lg

    nachtrag

    vereinbare eine Ratenzahlung....

  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,Du hast gegen das Urheberrecht verstoßen! Versuche eine gütige Einigung da 1000€ nicht im Verhältnis zum Wert der Ware steht!

    Ps.steht bei Ebay im Klein gedruckten das man nur eigene Bilder verwerten darf!

  • nanu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast den Urheberrecht verletzt - und das ist Betrug.

    http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

    Da du einen Brif von einen Anwalt bekommen hast, solltest dir unbedingt auch einen Anwalt nehmen...

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