Habe gerade bei eBay einen Artikel verkauft, den ich jetzt nicht mehr habe. Der Käufer will aber nicht von seinem Recht auf den Artikel absehen und will Geld für einen neuen Artikel gleicher Art...
Ich habe gesagt nein. Wer hat da jetzt Recht?
Vielen dank leute!
Anonym2012-04-29T13:40:45Z
Beste Antwort
Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag mit Dir abgeschlossen. Diesen Vetrag kannst Du jetzt nicht erfüllen. Wenn es sich um höhere Gewalt handelt, bist Du aus dem Schneider. Ansonsten bist Du schadenersatzpflichtig.
Das heißt, der Käufer muß den ihm entstandenen Schaden nachweisen, und Du mußt ihn ersetzen. Das kann natürlich nicht das Geld für einen neuen Artikel bedeuten! Schlimmstenfalls den Differenzbetrag für einen gleichwertigen.
Wie,der Artikel ist nicht mehr da ??? Dann verkauf ihn doch nicht bei e-Bay.
Bei mir als Käufer würdest Du bluten, der Käufer hat recht. Wenn der sich einen Anwalt nimmt, wird das teuer für Dich. Seine Anwaltkosten, wenn Du einen Anwalt beauftragst, Deine Anwaltskosten, den Ersatz für die Ware, e-Bay-Gebühren und Versand. Wenn Du richtiges Pech hast, zeigt er Dich wegen Betruges an. Bei Betrug gibt es Geld- oder gar Haftstrafen.
Schick ihm einfach einen Scheck, das wird wesentlich billiger für Dich.
wenn der Artikel wirklich "verloren gegangen wäre" oder sonstwie weggekommen wäre hättest du die Auktion ja da sofort beenden können. Ich denke auch das dir der Preis der bei rauskam nicht hoch genug war, sonst hättest du die Auktion nicht weilter laufen lassen. Ebay ist kein Spiel sondern ein rechtskräftiger Kaufvertrag, ich hoffe du zahlst Lehrgeld...