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eBay Verkauf... wer hat recht?
Habe gerade bei eBay einen Artikel verkauft, den ich jetzt nicht mehr habe. Der Käufer will aber nicht von seinem Recht auf den Artikel absehen und will Geld für einen neuen Artikel gleicher Art...
Ich habe gesagt nein. Wer hat da jetzt Recht?
Vielen dank leute!
7 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag mit Dir abgeschlossen.
Diesen Vetrag kannst Du jetzt nicht erfüllen.
Wenn es sich um höhere Gewalt handelt, bist Du aus dem Schneider.
Ansonsten bist Du schadenersatzpflichtig.
Das heißt, der Käufer muß den ihm entstandenen Schaden nachweisen,
und Du mußt ihn ersetzen.
Das kann natürlich nicht das Geld für einen neuen Artikel bedeuten!
Schlimmstenfalls den Differenzbetrag für einen gleichwertigen.
- KarlLv 5vor 9 Jahren
ja ja, der artikel hat wohl bei ebay nicht genug kohle gebracht und jetzt wird behauptet, dass der artikel weg ist.
das sind die richtigen.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Wie,der Artikel ist nicht mehr da ???
Dann verkauf ihn doch nicht bei e-Bay.
Bei mir als Käufer würdest Du bluten,
der Käufer hat recht.
Wenn der sich einen Anwalt nimmt,
wird das teuer für Dich.
Seine Anwaltkosten, wenn Du einen Anwalt beauftragst,
Deine Anwaltskosten, den Ersatz für die Ware,
e-Bay-Gebühren und Versand.
Wenn Du richtiges Pech hast, zeigt er Dich wegen Betruges an.
Bei Betrug gibt es Geld- oder gar Haftstrafen.
Schick ihm einfach einen Scheck, das wird wesentlich billiger für Dich.
- Anonymvor 9 Jahren
wenn der Artikel wirklich "verloren gegangen wäre" oder sonstwie weggekommen wäre hättest du die Auktion ja da sofort beenden können. Ich denke auch das dir der Preis der bei rauskam nicht hoch genug war, sonst hättest du die Auktion nicht weilter laufen lassen. Ebay ist kein Spiel sondern ein rechtskräftiger Kaufvertrag, ich hoffe du zahlst Lehrgeld...
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- ascalon2607Lv 7vor 9 Jahren
Sorry für dich,aber rechtlich eine sehr klare Sache.
Du hast einen Artikel angeboten/verkauft den du gar nicht hast und wuÃtest das bei Vertragsabschluss auch.
Das erfüllt den Straftatbestand des § 263 StGB (Betrug).
Quelle(n): StGB - vor 9 Jahren
Du darfst/musst ihm auf keinem fall geld geben
Du hast mit ihm zwar einen vertrag abgeschlossen aber geld muss du nicht zahlen du musst ihm dem gegenstand ersetzten wenn du ihm geld gibst machst du ja verluste da du nichts von ihm bekommst