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Wegen Metin2 ebay Verkauf Anzeige bekommen?
Hallo liebe Community,
Ist es verboten einen Screenshot zu verkaufen von einem Gegenstand im Spiel? Habe nämlich einen Screenshot verkauft. Und dazu geschrieben das ich noch EINEN Gegenstand dazu schenke da ich aufhöre zu spielen. Nun will der Käufer jedoch den Gegenstand haben der sich auf dem Screenshot befiindet. Habe ihm gesagt, dass wenn er die Mona Lisa kaufen würde, ja auch nicht verlangen könnte das er die Frau dazu bekommt die abgebildet ist. Oder ein Bild von nem Porsche zu kaufen, bedeutet ja auch nicht das er den Porsche dazu bekommt. Jetzt droht er mir jedoch sich an die Polizei zu wenden, wenn ich ihm den Gegenstand nicht überreiche.
In ebay fing ich sogar so an:
Ich verkaufe einen Screenshot des oben gezeigten Gegenstandes.
Somit habe ich das doch nicht einmal versteckt oder ähnliches?
Meine Frage somit, muss ich rechtliche Folgen für mich befürchten???
8 Antworten
- FaustLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
>>muss ich rechtliche Folgen für mich befürchten???<<
Ich hoffe, dein Käufer zieht das bis zu dem für dich bitteren Ende durch!
Und ich hoffe weiterhin, daß das so richtig schmerzhaft für dich werden wird.
Nachtrag:
L O L
Immer wieder schön, diese Sätze:
"Zum Schluss noch das Rechtliche:
Auf Grund des neuen EU-Rechts ist diese Auktion an folgende Bedingungen gebunden:
Es handelt sich hierbei um eine rein private Auktion."
R O F L
"Neue EU-Recht"....
jaja....
- vor 8 Jahren
Da es sich offensichtlich um einen Betrugsversuch deinerseits handelt (was schon strafbar ist), ja.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Das dürfte mit der Masche gleichkommen, wo so Spezialisten bei E-Bay Leerverpackung verlkauft wurden.
Zur Erklärung. Da war ein Bild einer Playstation 3 oder eines anderen hochwertigen Artikels. Nur wenn man die Artikelbeschreibung aufmerksam gelesen hat, ging daraus hervor, dass man gar nicht das Gerät kauft, sondern nur dessen Verpackung.
In diesen Fällen haben die Gerichte aber stets dem getäuschten Käufer Recht gegeben. Maßgeblicher Gesetzestext ist dieser hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
War aber kein Fall für Straf- sondern für Zivilrecht.
Also ja, Du müsstest auf jeden Fall damit rechnen, verklagt zu werden.
Wie hoch Deine Chancen wären, vor Gericht in diesem Fall zu gewinnen, dafrst Du oder dein Anwalt selbst einschätzen - ich möchte da keine Prognose abgeben.
Ich sags mal so: Nicht nur aus moralischen Gründen würde ich Dir raten, das Geschäft rückgängig zu machen. ;-)
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- Anonymvor 8 Jahren
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- vannattaLv 4vor 4 Jahren
Da Account Handel verboten ist (und zwar aus solchen Gründen wie du sie gerade schilderst) ist das schonmal dein erstes project. Das kann Ärger geben, dann kommt das project mit dem Nachweis. Kannst du wirklich belegen, ihm Passwörter und Account übergeben zu haben? Natürlich muss er auch beweisen, dass der Account wieder weg ist, wenn er das Passwort nicht geändert hat, conflict es Fahrlässigkeit von seiner Seite aus. Das wird am Ende auf einen Vergleich rauslaufen. Einigt euch gütlich kann ich euch nur raten. man kann zwar anhand der IP Adressen prüfen, wo der Account zuletzt genutzt wurde, nur ist das ein riesen Umstand und nur bei entsprechendem Gegenwert wird sowas gemacht. Bei der Polizei würde ich erst mal die Karten auf den Tisch legen und mir dann einen Anwalt nehmen. Es kann natürlich auch sein, dass dein Kunde so ein Abmahnspezi ist, dann brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt.
- Ben ScottLv 6vor 8 Jahren
oooh gott,
okay, der andere ist ein idiot,
aber du hast es nicht anders verdient