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Ebay verkauf und nun ärger....was würdet ihr tun?

also, mir wurde vor kurzem mein rad gestohlen- leider inklusive der sitzhalterung für den kindersitz. der sitz war nagelneu! nun habe ich mir einen neuen sitz inkl. der halterung gekauft ( ebenfalls bei ebay! )

da ich mein sitz nun nicht mehr brauchte hab ich ihn bei ebay reingesetzt und auch verkauft bekommen.

ich habe in der beschreibung nicht erwähnt das die halterung eben nicht dabei ist, weil ich bei anderen verkäufern gesehen habe, das die extra darauf hinweisen das ihre dann mit dabei ist!

nun mailt der käufer mir, das sie es eine frechheit findet und doch wohl selbstverständlich immer eine halterung dabei wäre - ich müsse sonst darauf hinweisen, wenn eben nicht....

wie seht ihr das, und wie würdet ihr nun reagieren???

( ich hab ihr erst einmal zurück geschrieben das ich nicht auf streit aus bin und aber der meinung bin, das ich nichts beschreiben muss, was ich NICHT verkaufe, oder?! )

18 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...interessante antworten...

    ...habe mir neulich einen dvd-player bei "ich bin doch nicht blöd" gekauft, renne fröhlich nach hause und will ihn anschliessen und siehe da...kein skartkabel dabei und auf meine beschwerde bekomme ich die antwort: "das gehört nicht zur ausstattung"...genauso sehe ich das bei deinem kindersitz...du hast nur den sitz angeboten und nicht die halterung...was will der käufer??...er hatte doch die möglichkeit, sich nach zustand und zubehör bei dir zu erkundigen...

    ...du bist im recht...!!...wehr dich....!!!......................

  • Andrea
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich finde schon das es mit in die ArtBeschr. gehört, wie soll die Frau das Ding denn jetzt fest machen??? Sorry, hätte mich auch beschwert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du ein handy kaufst,gehst du dann davon aus,dass KEIN akku drin ist,weil der käufer nicht beschrieben hat dass kein akku drin ist?

    ich denke es gibt einfach bestimmte artikel,bei denen man die vollständigkeit für den ordnungsgemässen verbrauch voraussetzen muss(kann,sollte)

    daher finde ich in diesem fall den anspruch auf vollständigkeit gerechtfertigt,denn ohne eine halterung kann ich ja mit dem sitz nix an meinem rad anfangen,also sollte man mich schon im vorfeld darauf hinweisen und mir damit die gelegenheit geben,selbst zu entscheiden,ob der kauf für mich in diesem fall sinnvoll ist oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du etwas verkaufst mit Produktbezeichnung, dann geht man solange davon aus, dass das Produkt vollständig ist, bis du etwas anderes schreibst.

    Wenn andere darauf hinweisen, dass es vollständig ist, dann ist dies nur um schon im vorfeld Nachfragen zu beantworten.

    Stell dir einfach die Frage: Was hättest du denn erwartet, wenn du den Artikel ersteigert hättest? Wärst du von etwas vollständigem und benutzbarem ausgegangen oder von unbrauchbaren Einzelteilen?

    Hast du Bilder veröffentlicht? Hast du geschrieben dass verkauft wird was auf dem Bild zu sehen ist?

    Am einfachsten wäre es, die Ebay-Auktions-Id hier zu veröffentlichen.

    Zu dem Argument dass du nicht schreiben musst was du NICHT verkaufst: es gibt so etwas wie "Treu und Glauben". Woher soll man auch wissen, dass diese Halterung benötigt wird und nicht fest am Sitz befestigt ist? So denkt man einfach nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auch davon ausgehen, daß die Halterung damit bei ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man einen neuen Kindersitz kauft, kommt er ja auch mit einer Halterung. Also hätte ich bei einem Gebrauchten erwartet das eine Halterung mit dabei ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist vollkommen klar, dass man darauf hinweisen muss wenn ein wichtiges Teil NICHT dabei ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Etwas ähnliches ist mir auch mal passiert...

    Ich dachte eine Einbauküche gekauft zu haben wobei der verkäufer nur die schränke , ohne geräte gemeint hätte.Dies war aber in der artikelbeschreibung nicht erwähnt , also durfte ich vom kauf zurücktreten...

    In der artikelbeschreibung muss erwähnt werden was zum angebot gehört und was nicht.Wenn ihr zu keiner lösung kommt wird sich der käufer warscheinlich bei ebay beschweren (kann man ab 14 tagen nach dem kauf).

    Ich bin zwar kein ebay guru , denke aber daß der käufer in diesem fall vom kauf zurücktreten dürfte.Das wird spätestens das konfliktteam bei ebay entscheiden.

    Mein rat: Mache eine rücküberweisung und nimm die ware zurück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sagen, versuche Dich mit dem Käufer zu einigen. Versuch Dich auch mal in seine Lage zu versetzen! Wenn er sauer auf Dich ist, haut er Dir eine negative Bewertung rein. Frag ihn doch ganz einfach, was er voschlägt, damit Ihr Euch einigen könnt...

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, aber der Fehler liegt bei dir. Es doch doch wohl klar, dass ein Sitz ohne Halterung nicht zu gebrauchen ist.

    Einige dich mit dem Käufer auf einen geringeren Preis oder nimm den Sitz zurück und stelle ihn ohne Halterung erneut bei Ebay ein.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich hätte auch gedacht das er mit Halterung kommt .

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