Mit welchen Begründungen darf die kath. Kirche strafunmündige Kinder (Sternensinger) zum Betteln "entsenden"?
Wie auch bei der katholischen rumänischen Bettelmafia werden "mit höchstem kirchlichen Segen" Kinder, sog. Sternsinger, zum Kapitalerwirtschaften losgeschickt, dabei sind die angeblich gespendeten Millionen doch schon längst in den Haushalten/Budgets der "Spendenempfänger" berücksichtigt.
@ Paul damit es Dir heller scheint: Die Spendenaktiom "Sternsinger" erfolgt rechtlich nicht für "diverse kirchliche Hilfswerke" sondern für die jeweilige Diözese ohne jede Zweckbindung. Sie hat auch keine rechtliche Grundlage, sonder wird geduldet, gemäß juristischem Grundsatz wo kein Kläger da kein Richter.
Auch die rumänische Bettelmafia setzt verstärkt in Städten strafunmündige Kinder zum Betteln (und Stehlen) ein. Und für mich sind sog. Sternsinger strafunmündige Bettler.
Natürlich werden die (erwarteten) Spendeneinkünfte vorher in den Budgets berücksichtigt, sonst würden sich die sog. gemeinnützigen Organisationen sogar gegen Recht und Gesetz verhalten.
Die deutschen kirchlichen Organisationen unterliegen selbstverständlich dem deutschen Recht, nicht nur Finanzrecht, d. h. sie können tricksen auf gott komm raus. Aber was ist mit den angeblichen Überweisungen nach Südamerika?