ein Kollege von mir hat zum 1. Januar einen neuen Job und eine relativ lange Kündigungsfrist. Einen Aufhebungsvertrag lehnt der alte Chef ab. Jetzt meint er, dass er ab Januar einfach nicht mehr kommt. Zum arbeiten zwingen könne man ihne ja nicht.
Was hat denn der Arbeitgeber in so einem Fall für Möglichkeiten. Kann eventuell Schadenersatz geltend gemacht werden?
Viele Grüße. Sebastian
?2011-12-06T05:38:02Z
Beste Antwort
Ja, er haftet für den Schaden: Kosten für die Besetzung der plötzlich offenen Stelle, evetl. auch für den Arbeitsausfall
Ja, er kann nicht nur - das wird er auch machen. Schönen Gruà an Deinen "Kollegen": er soll sich mal vor Augen halten, dass eine Kündigungsfrist eine 2-seitige Geschichte ist. Er wäre sicherlich nicht erfreut, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die vereinbarte KüFri halten würde sondern ihn einfach mal kurzerhand rausschmeiÃen würde. Bei mutwilligem Vertragsbruch (wie z.B. nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen) sollte sich jeder überlegen, was daraus entstehen kann. Es können u.U. Aufträge nicht abgearbeitet werden, die Firma verliert dadurch u.U. einen wichtigen Kunden oder wird in Regress genommen. Grunddessen kann die Firma den entstandenen Schaden in den vertragsbrüchigen Arbeitnehmer - zumindest anteilig - weiterreichen und diesen wiederum in Regress nehmen. Oder natürlich der Klassiker "Vertragsstrafe" - die in meinen Augen auch 100% gerechtfertigt ist - sowas macht man nicht.
Und das mit dem Aufhebungsvertrag glaube ich einfach nicht. Kein Arbeitgeber ist so doof und pocht auf die Einhaltung der KüFri, wenn es irgendwie anders geht...
bei uns hatte einer mal das gleiche Problem. Er hat dann einfach was unter ankündigung vor den Augen vom Chef was aus dem Büro geklaut. Damit hatte er seine Fristlose.
Er kann nicht nur, er wird auch! Ich meine Schadenersatz, zwar wird die Höhe wohl strittig sein, aber dann könnt ihr euch vor Gericht treffen und das wird so was von begeistert sein.