Ist es verboten, abends oder nachts das Licht im fahrenden Kfz anzumachen oder ist es nur im eigenen Interesse?

Man würde ja besser gesehen werden, aber vermutlich kann man schlechter nach draußen sehen.

2011-10-12T03:48:48Z

@woodstock: Guter Vorschlag! Man macht sich ja beim Lesen die Augen kaputt mit dieser Funzel bei längeren Nachtfahrten...

2011-10-15T13:56:12Z

@alwin: Was hat das mit dem Navi zu tun?? Und deses Papierzeug benutze ich immer noch. Rauche allerdings nicht.

Mike M2011-10-10T12:46:19Z

Beste Antwort

Man sieht nicht "vermutlich" schlechter nach draussen sondern ganz bestimmt.
Insofern kann man die Frage nur mit einem klaren Jein beantworten :-)
Es ist nicht explizit verboten dass Innenlicht des KFZ anzuschalten, aber da du für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich bist, könnte man dir im Schadensfall (nach einem Unfall) zumindest eine Teilschuld geben (...wäre vermeidbar gewesen, wenn Innenlich aus gewesen wäre ...).

Anonym2011-10-12T14:10:33Z

Es ist nicht verboten

Anonym2011-10-12T04:28:31Z

Nein - verboten ist es nicht, deshalb haben viele LKW`s ja auch umschaltbare (weiße oder blaue) Beleuchtung. Fakt aber ist, das du von der Umgebung hierdurch abgelenkt wirst. Du siehst weniger und das kann fatal sein, wenn du was oder jemanden triffst!

Phil_Hellmuth2011-10-11T06:00:35Z

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür VERANTWORTLICH, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

.**.2011-10-11T02:45:15Z

Es reicht, wenn nachts das Auto gesehen wird, und dafür gibt es Scheinwerfer. Du siehst so gut wie nichts mehr, wenn es draussen dunkel und innen hell ist. Kannst du abends an deinem Wohnzimmerfenster ja mal ausprobieren.

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