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Ist es verboten, abends oder nachts das Licht im fahrenden Kfz anzumachen oder ist es nur im eigenen Interesse?
Man würde ja besser gesehen werden, aber vermutlich kann man schlechter nach draußen sehen.
@woodstock: Guter Vorschlag! Man macht sich ja beim Lesen die Augen kaputt mit dieser Funzel bei längeren Nachtfahrten...
@alwin: Was hat das mit dem Navi zu tun?? Und deses Papierzeug benutze ich immer noch. Rauche allerdings nicht.
14 Antworten
- Mike MLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Man sieht nicht "vermutlich" schlechter nach draussen sondern ganz bestimmt.
Insofern kann man die Frage nur mit einem klaren Jein beantworten :-)
Es ist nicht explizit verboten dass Innenlicht des KFZ anzuschalten, aber da du für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich bist, könnte man dir im Schadensfall (nach einem Unfall) zumindest eine Teilschuld geben (...wäre vermeidbar gewesen, wenn Innenlich aus gewesen wäre ...).
- paradoxLv 7vor 10 Jahren
Nein, es ist nicht verboten, es ist nur so, dass du selbst besser siehst, wenn du selbst im Dunklen sitzt. Oder, wie es mittlerweile im LKW-Bereich üblich und von den Herstellern serienmäßig installiert ist, farbiges Dauerlicht, in der Regel rot oder blau. Rot hat die geringere Blendwirkung, blau ermüdet weniger.
- JoachimLv 4vor 10 Jahren
Die Frage ob es verboten ist, bei Dunkelheit im Innenraum des Fahrzeuges das Licht an zumachen stelle ich mir gar nicht.
Meine Sicht nach draußen ist schlechter, also mache ich es nicht an während der Fahrt.
Quelle(n): Fahrpraxis - FredLv 7vor 10 Jahren
Es ist nicht verboten. Es muss ja auch nicht für alles Gesetze geben. Das weis doch jeder, dass man mit Innenbeleuchtung im Dunkeln kaum noch was sieht. Du bekommst auch richtig Ärger mit deiner Versicherung, wenn es bei einem Unfall die Ursache ist.
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- Anonymvor 10 Jahren
Nein - verboten ist es nicht, deshalb haben viele LKW`s ja auch umschaltbare (weiße oder blaue) Beleuchtung. Fakt aber ist, das du von der Umgebung hierdurch abgelenkt wirst. Du siehst weniger und das kann fatal sein, wenn du was oder jemanden triffst!
- vor 10 Jahren
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür VERANTWORTLICH, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
- .**.Lv 7vor 10 Jahren
Es reicht, wenn nachts das Auto gesehen wird, und dafür gibt es Scheinwerfer. Du siehst so gut wie nichts mehr, wenn es draussen dunkel und innen hell ist. Kannst du abends an deinem Wohnzimmerfenster ja mal ausprobieren.
- Anonymvor 10 Jahren
Es ist nicht verboten
- Anonymvor 10 Jahren
Man darf es anlassen!
- Lucius T FowlerLv 7vor 10 Jahren
Seit es Navis gibt, ist das Lichtanmachen im fahrenden Kfz bei Nacht de facto verboten, denn du darfst nichts machen, was die Sicht nach außen beeinträchtigen könnte. Theoretisch nicht einmal eine Zigarette mit einem Feuerzeug anzünden. Früher mal war KURZES Lichtanmachen erlaubt, um zum Beispiel einen Blick auf eine KARTE zu werfen (du weißt schon, diese Dinger aus Papier, die es vor Google Earth gab).