Hallo,ich habe eine frage an euch,wir haben die Heizkostenabrechnung erhalten für 2010/2011.Jetzt meine frage: wir sind zum 1.12.2010 eingezogen also Nutzerzeitraum von 1.12.2010-30.04.2011 ,jetzt steht da noch Abrechnungszeitraum von 1.05.2010-30.04.2011 .Stimmt die Abrechnung da wir die Heizung für 5 Monate genutzt haben und nicht für volle 12 monate.Wir haben Natürlich eine hohe Nachzahlung erhalten!!
2011-08-04T10:25:19Z
Keine arnung ob bei dem Vormieter abgelesen wurde.Es steht nur das am 30.4.2011 abgelesen wurde da Wohnten wir schon in der Wohnung.Laut Internet müsste eigentlich der Vormeiter vom 1.5.2010-30.11.2010 die Heizkosten bezahlen und nicht wir!!! und wir vom 1.12.2010-30.04.2011
SimoneD2011-08-04T06:11:18Z
Beste Antwort
Du bist ja erst am 1.12.2010 eingezogen und nicht am 1.05.2010. Deshalb ist diese Nebenkostenabrechnung falsch. Ich würde denen schreiben, dass die Abrechnung fehlerhaft ist und mit einer Anzeige wegen Mietbetruges drohen, falls die sich nicht irgendwie vernünftig dazu äussern.
Der Vermieter oder Verwalter muss der Firma die die Heizkostenabrechnung erstellt den Mieterwechsel mitteilen. Die Firma die die HK-abrechnung erstellt, nimmt immer 12 Monate als Abrechnungszeitraum. Bei einem Mieterwechsel muss eine Zwischenablesung erfolgen, damit die Firma die die HK-abrechnung erstellt, die genaue Kosten des jeweiligen Mieters ermitteln kann. Dies scheint hier nicht geschehen zu sein. Ihr müsst der Abrechnung mit diesem Hinweis widersprechen und eine wirksame Abrechnung mit den anteiligen Monaten fordern. Der Vermieter muss notfalls nachweisen welche Abzüge er weshalb gemacht hat. Er könnte Erfahrungswerte aus der Vergangenheit des Vormieters nehmen.
1) Sie haben geschrieben: jetzt steht da noch Abrechnungszeitraum. Steht auf Ihrer Abrechnung sowohl Ihr Nutzerzeitraum 01.12.2010 - 30.04.2011 als auch Abrechnungszeitraum 01.05.2010 - 30.04.2011 oder stehen auf der Abrechnung die Daten 01.12.2010 - 30.04.2011 nicht auf der Abrechnung??
Es müssten beide Daten auf Ihrer Abrechnung stehen, da der Abrechnungszeitraum, der von Ihrer Hausverwaltung gewählt wurde immer vom 01.05 bis zum 30.04 geht. Davon müssten Sie dann zeitanteilig die Kosten erhalten, die wie folgt auf der Abrechnung dargestellt sein müssten:
Die Heizkosten müssen immer nach Grundanteilen und nach Verbrauch abgerechnet werden. Entweder 30/70, 40/60 oder 50/50.
Einmal die Grundkosten (Quadratmeterfläche) der Heizung. Diese müssen zwischen 30 und 50 % liegen. Irgendwo müssten dann Ihre Heizgradtage stehen, die dafür anfallen (Ein Jahr hat 1000 Heizgradtage, ihr Wohnungszeitraum 01.12.10 - 30.04.11 das wären 690 Gradtage, für die Sie die Kosten zahlen müssen.)
Dann geht es mit den Verbrauchskosten weiter. Diese werden zwischen 50 und 70 % abgerechnet. Diese sind bei Heizkostenverteilern in Einheiten und bei Verdunstern in Strichen angegeben.
Wurde bei Ihrem Einzug eine Zwischenablesung von Ihnen und der Hausverwaltung durchgeführt? Wenn nicht muss der abgelesene Verbrauch am 30.04.2011 nach Heizgradtagen aufgeteilt werden. Dann würden Sie auch wieder von den 1000 Heizgradtagen 690 Heizgradtage erhalten.
Wenn also keine Ablesung stattgefunden hat, müssen Sie für den Abrechnungszeitraum 01.05.2010 - 30.04.2011 69% der Kosten, die für diese Wohnung angefallen sind bei der Heizung auch tragen.
U.a. können Sie die Liste der Heizgradtage bei Wikipedia anschauen.
Bitte beachten Sie auch, dass die monatliche Zahlung von Ihnen an die Hausverwaltung auch die Sommermonate umfasst. Für die Heizung fallen im Sommer wenig Kosten an, sie haben aber nur in der sehr kalten Zeit dort gewohnt. Daher auch diese 690 Gradtage. Man kann die Kosten erst vergleichen, wenn man ein komplettes Jahr dort gewohnt hat. Durch die hohen Kosten im Winter und den niedrigen Kosten im Sommer egibt sich ein Mittelwert. Erst dieser kann dann wirklich verglichen werden.
Ob die Abrechnung stimmt kann hier wohl keiner wirklich sagen!
Auch wenn da Abrechnungszeitraum 01.05.2010-30.04.2011 steht, bedeutet das nicht automatisch eine fehlerhafte Abrechnung. Der Vermieter hätte beim Auszug des Vormieters am 30.11.2010 eine Zwischenablesung des Heizkostenverbrauches vornehmen müssen. (Mag sein er hat dies auch getan, dies kann hier keiner überprüfen).
Es muà aus der Abrechnung klar hervorgehen, welchen Stand die Ableseeinrichtungen an den Heizkörpern am 30.11.2010 hatten. Am 30.04.2011 muà dann eine erneute Ablesung vorgenommen worden sein. Nur diese Differenz ist Euer Verbrauch, und nur die müÃt Ihr auch bezahlen.
Wenn es anders ist als oben beschrieben, ab zum Vermieter und Einsicht in die Unterlagen der Heizkostenabrechnung. Diese Einsicht in die Unterlagen muà er Euch möglich machen, dazu ist er VERPFLICHTET!
Nach diesen Informationen könnt Ihr selbst erkennen, ob die Abrechnung richtig oder falsch ist. Vorher würde ich NICHT bezahlen.
Die von Dir genannten Zeiträume sind zeitgleich. Beide schlieÃen den Zeitraum 01.12.10 bis 30.04.2011 ein.
Und warum Du vom 01.05. bis 30.11.2010 zahlen sollst, obwohl Du erst am 01.12.2010 eingezogen bist, lässt sich nur schwer verstehen.
Und hier die Theorie:
Die Abrechnung muss sich auf einen bestimmten Abrechnungszeitraum, welcher höchstens ein Jahr umfasst, beziehen. Hierbei ist der Vermieter NICHT an das Kalenderjahr gebunden.
Sie muss bei Wohnungen spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.
Sonst kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 S. 2, 3 BGB).
Ansonsten seid Ihr ausgerechnet vor der Heizperiode eingezogen - klar, dass das teuer wird, wenn nur 5 Monate einge- rechnet sind.
Für den Zeitraum 01.05.2011 bis 30.04.2012 sollte sich das normlisieren.
Ich würde deswegen einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund der hohen Abrechnung für 5 Monate nicht zustimmen und darauf verweisen, dass die Nebenkosten aufs ganze Jahr gerechnet niedriger sind.