Reparatur: Bereitschaft vs. Kompetenz?

Liebe Leser und Leserinnen,

Bei Reparatur-fehlern muss der Kunde einer Firma zuerst zugestehen, dass sie den Fehler selbst ausbessert, ehe der Kunde sich einer anderen Firma zuwenden darf. Das kann man als Laie auch einsehen und einfach als Fairness betrachten.

Aber:
Nach wie vielen Fehl-Versuchen, hat der laienhafte Kunde das Recht, an der Kompetenz der Firma zu zweifeln und daraufhin - trotz der Bereitschaft zur Nachbesserung durch die erste Firma - eine andere Firma für die Reparatur in Anspruch zu nehmen?

Vielleicht weiss jemand von Ihnen von einer einschlaegigen Rechtsprechung?
Vielleicht ist das auch von Interesse fuer viele Verbraucher.
Besten Dank Ihnen fuer Ihre Antworten!

2011-07-20T01:53:33Z

Den Absendern "Valko" und "Zungenkoeder" möchte ich ausdrücklich für Ihre Antworten danken!

Hausverwalter2011-07-17T13:59:33Z

Beste Antwort

Der Käufer muss maximal zwei Reparaturversuche dulden - Rechte des Käufers § 433 - 437 BGB.

Anonym2011-07-17T13:20:29Z

Du darfst zweifeln und andere Firmen beauftragen, wann immer du es für richtig hältst.

Valko2011-07-17T10:52:05Z

Nach zwei Fehlversuchen beim Reparieren bzw. nach einer Ersatzlieferung, z. B. eines Handys.
Aber Achtung: Die Garantiezeit fängt nicht neu an zu laufen!