Also ich glaube die meisten kennen die app Kuriose Rechtsirrtümer für das iphone. Dort ist folgendes beschrieben:
Schwarzfahren ist generell verboten! VON WEGEN! Richtig ist: Beförderungserschleichung, also nur das heimliche Schwarzfahren ist verboten! Erzählt man den Passanten von seinem Vorhaben oder trägt man ein Shirt mit der Aufschrift 'Ich bin ein Schwarzfahrer', so kann man dafür nicht belangt werden. (Strafgesetzbuch (StGB): §265a)
Jetzt ist meine Frage: Ist das wirklich so einfach? Brauch ich mir demnächst also kein Bahnticket mehr kaufen. Und wenn ich erwischt werde brauch ich die 40€ auch nicht zu bezahlen. Und das nur wenn ich ein T-Shirt trage mit der aufschrift "Ich bin ein Schwarzfahrer"
Mike M2011-03-13T13:45:39Z
Beste Antwort
Denkfehler! Das "Erschleichen" heisst ja nur dass du für lau fahren willst, dass hat nichts mit heimlich zu tun. Wenn Du also schwarz fährst und es allen in der Bahn erzählst, dann "erschleichst" du dir trotzdem die Fahrt (und musst löhnen wenn du erwischt wirst)
Wenn du ein solches Shirt trägst, dann erschleichst du dir die Leistung nicht mehr, da es klar und deutlich zu verstehen gibts, dass du ohne Ticket fährst. Von daher hast du Strafrechtlich keine Konsequenzen mehr zu befürchten. So weit stimmt das.
Das bedeutet aber nicht, dass du die 40 Euro nicht zahlen musst. Die sind nämlich nicht wegen der Leistungserschleichung fällig, sondern weil das in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe so steht. Diese Beförderungsbedingungen erkennst du automatisch an, sobald du in den Bus oder die Bahn einsteigst. Hast du keinen gültigen Fahrausweis bei dir, so musst du das in den Beförderungsbedingungen festgelegte "erhöhte Beföderungsentgelt" zahlen - die Schwarzfahrergebühr in Höhe von 40 Euro.
Also nochmal kurz: 40 Euro zahlst du auf jeden Fall, eine Straftat begehst du jedoch nicht.
Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung und in dieser Tat liegt der Grund für das erhöhte Beförderungsentgelt. Es ist also völlig egal, ob du dein Vorhaben äußerst oder dir auf die Stirn malst. Das ist absolut kein kurioses Rechtsirrtum. Anderes Beispiel: Auf deinem T-Shirt steht "Ich bin ein Bankräuber". Damit gehst du in die nächste Bank, bedrohst Kunden und Mitarbeiter mit einer echt aussehenden Pistole und lässt dir Geld übergeben. Denkst du, das ist keine strafbare Handlung?