Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kann man dafür bestraft werden ?

Wenn jemand im Internet eine fakeperson abgibt, z.B. einen Lehrer oder Kollegen usw........kann derjenige dafür bestraft werden???

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Seufz, der Satzbau, wer soll "derjenige" sein?

    Vermutlich meinst du den Faker. Das Vortäuschen eine fremde Person zu sein ist an sich noch nicht strafbar, kann aber zivilrechtliche Konsequenzen haben (Unterlassungsklage etc.).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände sind aber eine ganze Menge Straftatbestände denkbar.

    Betrug und Computerbetrug (§§263,263a StGB), falls Geld erschlichen werden soll.

    "Fälschung beweiserheblicher Daten" (§§269, 270 StGB), falls die gefälschten Daten "im Rechtsverkehr beweiserheblich" sind. Das kann eventuell schon bei einer falschen Anmeldung bei einer Community etc vorliegen, schließlich wird das anbietende Unternehmen über die Person des Vertragspartners getäuscht. Die Anmeldung muss nicht mal kostenpflichtig sein, § 269 StGB setzt keinen Vermögensschaden vorraus. Die Strafdrohung ist immerhin bis zu fünf Jahre Gefängnis.

    Am häufigsten wird aber eine Beleidigung vorliegen. Die Beleidigung muss nicht direkt gegenüber dem Beleidigten geäussert werden, es reicht die "vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung".

    Es reicht aus, wenn das Opfer als lächerlich dargestellt oder sein "sozialer Wert" angegriffen wird.

    Falls eine falsche Tatsache behauptet wird kommen auch üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das kann man, wenn man demjenigen auf die Schliche kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fake oder nicht Fakeperson, spielt hier eigentlich keine Rolle.

    Bei uns gild, jede Person bis zur Verurteilung als Unschuldig.

    Deshalb darf diese Person nicht öffentlich an den Pranger gestell werden.

    Wenn du es trotzdem machst, bist Du der Leidtragende.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es sei denn er diskriminiert eine bestimmte Person - und er lässt sich erwischen.

    Das ist auch gerade die Diskussion über diverse Schüler-Foren wo Lehrer oder Klassenkameraden gemobbt werden.

    Ob das strafbar ist.

    mfG gw38

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn diese Person erfunden ist, nicht. Wenn du dich für jemand anders ausgibst, der existiert, kann es Probleme geben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    klar

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Fakeperson im wirklichen Leben existiert: Ja, klar kann er dann bestraft werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke,wenn die Person exestiert,dann kann man dafür bestraft werden,aber wenn es nur eine FAke Person ist,denke ich,das es nicht ganz so schlimm ist,diese Person gibt es ja nicht!!!

    Ich bin auch der rosa rote Panther....Grins!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vortäuschung falscher Tatsachen heißt das wohl.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.