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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrÖffentlicher Nahverkehr · vor 1 Jahrzehnt

Schwarzfahren ohne dafür belangt zu werden?

Also ich glaube die meisten kennen die app Kuriose Rechtsirrtümer für das iphone.

Dort ist folgendes beschrieben:

Schwarzfahren ist generell verboten!

VON WEGEN! Richtig ist:

Beförderungserschleichung, also nur das heimliche Schwarzfahren ist verboten! Erzählt man den Passanten von seinem Vorhaben oder trägt man ein Shirt mit der Aufschrift 'Ich bin ein Schwarzfahrer', so kann man dafür nicht belangt werden.

(Strafgesetzbuch (StGB): §265a)

Jetzt ist meine Frage:

Ist das wirklich so einfach?

Brauch ich mir demnächst also kein Bahnticket mehr kaufen.

Und wenn ich erwischt werde brauch ich die 40€ auch nicht zu bezahlen.

Und das nur wenn ich ein T-Shirt trage mit der aufschrift "Ich bin ein Schwarzfahrer"

9 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Denkfehler!

    Das "Erschleichen" heisst ja nur dass du für lau fahren willst, dass hat nichts mit heimlich zu tun.

    Wenn Du also schwarz fährst und es allen in der Bahn erzählst, dann "erschleichst" du dir trotzdem die Fahrt (und musst löhnen wenn du erwischt wirst)

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ziehe Dir eine Polizeiuniform an und kein Schaffner wird Dich kontrollieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Probiere es doch einfach mal aus.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du auf diese Weise ohne Ticket fährst, kommst du vielleicht um die Anzeige wegen Erschleichung herum, das erhöhte Beförderungsentgeld ist aber trotzdem fällig!

    Die Anzeige gibt es in der Regel nämlich sowieso erst, wenn du öfter ohne Ticket angetroffen wirst. Und die Regeln der Verkehrsgesellschaften musst du auch ohne Strafgesetzbuch einhalten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...das hat in hannover auch mal einer versucht...

    ...1800 eus geldstrafe.....

  • kabusw
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    du bist ja ein ganz ein schlauer, der auf kosten der allgemeinheit leben will....

    in wien würdest du an die 90euro in der straßenbahn bezahlen, nicht 40....

    und glaub mir, alle wurden schon erwischt, die glauben, die weisheit innezuhaben.!

  • Noname
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Halt halt...

    Wenn du ein solches Shirt trägst, dann erschleichst du dir die Leistung nicht mehr, da es klar und deutlich zu verstehen gibts, dass du ohne Ticket fährst. Von daher hast du Strafrechtlich keine Konsequenzen mehr zu befürchten. So weit stimmt das.

    Das bedeutet aber nicht, dass du die 40 Euro nicht zahlen musst. Die sind nämlich nicht wegen der Leistungserschleichung fällig, sondern weil das in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe so steht. Diese Beförderungsbedingungen erkennst du automatisch an, sobald du in den Bus oder die Bahn einsteigst. Hast du keinen gültigen Fahrausweis bei dir, so musst du das in den Beförderungsbedingungen festgelegte "erhöhte Beföderungsentgelt" zahlen - die Schwarzfahrergebühr in Höhe von 40 Euro.

    Also nochmal kurz:

    40 Euro zahlst du auf jeden Fall, eine Straftat begehst du jedoch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung und in dieser Tat liegt der Grund für das erhöhte Beförderungsentgelt. Es ist also völlig egal, ob du dein Vorhaben äußerst oder dir auf die Stirn malst. Das ist absolut kein kurioses Rechtsirrtum.

    Anderes Beispiel: Auf deinem T-Shirt steht "Ich bin ein Bankräuber". Damit gehst du in die nächste Bank, bedrohst Kunden und Mitarbeiter mit einer echt aussehenden Pistole und lässt dir Geld übergeben. Denkst du, das ist keine strafbare Handlung?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube, die Kontrolleure kennen diese Rechtsauffassung nicht, Fazit- kein Fahrschein, also zahlst du. Ich würde das nicht testen. Außerdem schadet hoher Blutdruck der Gesundheit, so cool kannst du gar nicht bleiben, die viele Aufregung und der Streit hinterher steht in keinem Verhältnis...!!

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